LuxemburgDiese Regeln gelten für Deinen Ferienjob
LUXEMBURG – Am 1. Juli hat bei Schülern und Studierenden die Saison für Sommerjobs begonnen. Für die entsprechende Vertragsart gelten besondere Regeln. Ein Überblick.


Einer 18-Jährigen dürfen nicht weniger als 2006,59 Euro gezahlt werden.
Jugendliche im Alter zwischen 15 und 27 Jahren haben in Luxemburg die Möglichkeit, während der Ferien bzw. vorlesungsfreien Zeit über einen sogenannten Beschäftigungsvertrag für Schüler oder Studierende zu arbeiten. Die Vertragsdauer darf zwei Monate oder 346 Stunden pro Kalenderjahr nicht überschreiten.
Je nach Alter ist eine besondere Vergütung vorgesehen. Das Einkommen eines 15- bis 17-jährigen Jugendlichen, der in Vollzeit arbeitet, muss mindestens bei 1504,94 Euro monatlich liegen. Zwischen 17 und 18 Jahren liegt die Mindestschwelle bei 1605,27 Euro, nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei 2006,59 Euro. Einen Anspruch auf Jahresurlaub gibt es nicht, zusätzliche Freistellungstage und Krankheitstage werden nicht vergütet.
Möglichkeit zur Sonn- und Feiertagsarbeit
An Sonntagen oder Feiertagen zu arbeiten ist grundsätzlich erlaubt, aber für Minderjährige muss es laut Arbeitsrecht die Ausnahme sein. Jugendliche sollten jeden zweiten Sonntag arbeitsfrei haben. Im Sommer ist im Hotel- und Gaststättengewerbe diese Regel aber ausgesetzt.
Der Arbeitgeber muss eine Eintrittsmeldung bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) einreichen. Die Beschäftigung von Schülern und Studenten unterliegt zwar der Unfallversicherung, nicht jedoch der Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Pflegeversicherung. Auch werden keine Familienzulagen gezahlt. Vorzeitig kann ein solcher Vertrag nicht gekündigt werden, es sei denn, beide Parteien sind einverstanden.
Hast Du in Ferienjobs gearbeitet?