In Deutschland: 14 Jahre Haft für Mutter der acht toten Babys

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In Deutschland14 Jahre Haft für Mutter der acht toten Babys

Das Landgericht Coburg hat die 45-jährige Frau wegen vierfachen Totschlags verurteilt. Ihr wegen Beihilfe angeklagter Ehemann wurde freigesprochen.

Acht Monate nach dem Fund von acht toten Babys im deutschen Bundesland Bayern ist die Mutter wegen Totschlags zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Coburg sprach die 45-Jährige am Mittwoch in vier Fällen schuldig.

Eine Verurteilung der Frau wegen Mordes, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, lehnte das Gericht jedoch ab. Der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Vater wurde vom Gericht freigesprochen.

Die acht toten Neugeborenen waren im November im oberfränkischen Wallenfels gefunden worden. Bei vier der Babys war laut Staatsanwaltschaft nicht festzustellen, ob sie gelebt hatten oder lebensfähig gewesen wären.

Verteidiger zufrieden

Der Verteidiger der seit dem Auffliegen der Taten in Untersuchungshaft sitzenden Frau zeigte sich mit der Entscheidung zufrieden. Bei dem, was für sie auf dem Spiel gestanden habe mit einer drohenden Verurteilung wegen Mords, sei es kein hartes Urteil. Er werde keine Revision einlegen. «Die Mandantin ist erleichtert, dass es jetzt für sie vorbei ist.»

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft wollte sich zunächst nicht zum möglichen Einlegen einer Revision äußern. Die Anklagebehörde wolle das Urteil nun innerhalb der vorgegebenen Frist zum Einlegen von Rechtsmitteln von einer Woche prüfen und dann entscheiden.

Kein niederer Beweggrund

«Wenn ein solcher Fall verhandelt wird wie dieser, dann gibt es plötzlich ganz viele, die wissen, was richtig ist: dass hier eine angebliche Horror-Mutter für immer eingesperrt gehört», sagte der Vorsitzende Richter Christoph Gillot.

«Wir müssen in einem ersten Schritt versuchen, das Verhalten nachzuvollziehen. Das hat nichts damit zu tun, es zu rechtfertigen, sondern zu versuchen, es zu verstehen.» Dann aber müsse juristisch entschieden werden, wie das Verhalten zu bewerten sei.

«Verdrängerin und nicht die die planvolle Entscheiderin»

Nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs werde eine Kindstötung nur ausnahmsweise als Mord eingestuft. Dafür müsse eine «besonders krasse Selbstsucht» als niederer Beweggrund vorliegen, sagte der Richter.

«Sie ist die Verdrängerin und nicht die die planvolle Entscheiderin», sagte Gillot weiter. «Sicherlich handelte sie egoistisch und selbstsüchtig, aber es gibt eben auch das Motiv, die Familie zu erhalten.» Das sei kein niederer Beweggrund - weshalb eine Verurteilung wegen Mordes nicht in Frage gekommen sei.

Im Prozess, der über nur vier Verhandlungstage lief, hatte ein psychiatrischer Gutachter die 45-Jährige für voll schuldfähig erklärt. Sie sei weder schwer psychisch krank noch alkoholabhängig.

Lebenslange Haft gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Mutter lebenslange Haft wegen Mordes in vier Fällen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Der Verteidiger der Frau hatte auf eine konkrete Strafforderung verzichtet, der Verteidiger ihres Noch-Ehemanns plädierte für seinen Mandanten auf Freispruch.

Für eine Verurteilung des Mannes etwa wegen Beihilfe zum Totschlag hätte dieser damit rechnen müssen, dass seine Frau Kinder tötet. Dafür habe das Gericht aber keinen Nachweis. So wurde der Mann freigesprochen.

(L'essentiel/kko/afp)

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