In Luxemburg17 Fahrer starten ohne «Lappen» ins Wochenende
LUXEMBURG - Die Polizei hat rund um dem Feiertag mehrere betrunkene Autofahrer aus dem Verkehr gezogen. Eine gefährliche Situation spielte sich auf der N10 in Schengen ab.
Die Polizei hat am Mittwoch und Donnerstag zahlreiche betrunkene Autofahrer aus dem Verkehr gezogen. Insgesamt wurden vor dem verlängerten Wochenende 17 Führerscheine auf der Stelle beschlagnahmt. In Esch/Alzette wurde ein Autofahrer gestoppt, der sich nicht mehr auf den Beinen halten konnte. Weil er bereits einem Fahrverbot unterlag, wurde Strafanzeige gegen ihn gestellt.
In Mamer steuerte ein betrunkener Fahrer gegen ein geparktes Auto und danach gegen einen Briefkasten. Er ist seinen Führerschein ebenso los wie jene Autofahrer, die in der Nacht auf Freitag in der Stadt Luxemburg (Avenue Monterey), zwischen Hierheck und Grevels, Ettelbrück, auf der N12, in Esch/Alzette (Rue de Luxembourg), Ehlingen, Mertert und Niederfeulen nach ihren gefährlichen Zickzackkursen mit der Polizei Bekanntschaft machten. Alle dürfen vorerst kein Auto mehr steuern.
Betrunken in den Gegenverkehr gekracht
Eine gefährliche Situation spielte sich in der Nacht auf Freitag auf der N10 hinter dem Kreisverkehr in Schengen ab. Ein betrunkener Autofahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und geriet auf die Gegenfahrbahn, wo er gegen ein entgegenkommendes Fahrzeug krachte. Die beiden weiblichen Insassen des zweiten Wagens mussten nach dem Unfall zur Kontrolle ins Krankenhaus. An beiden Fahrzeugen entstand hoher Materialschaden. Der Unfallverursacher bekommt ein Fahrverbot zugestellt.
Bereits in der Nacht auf Christi Himmelfahrt hatte die Polizei sechs Alkoholfahrer in Luxemburg-Stadt (Boulevard Paul Eyschen), Windhof, auf der A7 bei Ettelbrück, in Winkringen, Esch/Alzette und Niederanven aus dem Verkehr gezogen. Während einer Alkoholkontrolle zwischen Tüntingen und Bruch wurden zwischen 20 und 22.30 Uhr am Mittwochabend insgesamt 363 Autofahrer kontrolliert, bei fünf wurde ein zu hoher Alkoholgehalt in der Atemluft festgestellt. Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen. Ein Autofahrer musste an Ort und Stelle seinen Führerschein abgeben.
(L'essentiel)
Wie ist die Rechtslage?
Zur Erinnerung: Die Polizei kann einen Führerschein an Ort und Stelle beschlagnahmen, wenn eine zu hohe Blutalkoholkonzentration (0,55 mg oder mehr, Anm.) festgestellt wird oder die kontrollierte Person sich weigert, sich einem Blutalkohol- oder Drogentest zu unterziehen.