In Luxemburg – Alle Lohnzettel müssen neu ausgestellt werden

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In LuxemburgAlle Lohnzettel müssen neu ausgestellt werden

LUXEMBURG – Die Neuberechnung der Löhne beschränkt sich nicht nur auf den sozialen Mindestlohn, sondern auf alle Gehaltsberechnungen. Auch, wenn es nur um ein paar Cent geht.

Im ersten Quartal 2019 waren in Luxemburg insgesamt 431.462 Mitarbeiter beschäftigt.

Im ersten Quartal 2019 waren in Luxemburg insgesamt 431.462 Mitarbeiter beschäftigt.

Der soziale Mindestlohn ist rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres um netto 100 Euro gestiegen. Auf den ersten Blick eine sehr gute Nachricht. Der vom Gesetzgeber eingeführte komplexe Mechanismus wird jedoch kritisiert. Zumal sich am Ende nicht nur die Gehälter der Mitarbeiter ändern, die den Mindestlohn erhalten. Alle Gehaltsberechnungen der vergangenen sechs Monate müssen neu erstellt werden.

«Die Erhöhung des Mindeslohns hat ebenfalls Auswirkungen auf die Sozialversicherungsgrenze und auf die Pflegeversicherung. Jeder Arbeitgeber muss alle in den letzten sechs Monaten erstellten Gehälter seiner Mitarbeiter neu berechnen und alle Lohnzettel neu ausstellen», erklärt Marie-Luce Nanni, Mitbegründerin des Unternehmens Aptos, das auf Vergütungsberechnung und Personalmanagement spezialisiert ist. «Dieses Gesetz wurde verabschiedet, ohne an die Folgen zu denken. Es ist demagogisch», ergänzt Nanni.

Diese Ansicht teilt auch Léo Scholl, Direktor von Soft-KIS – Payroll-Softwarehersteller. «Es war eine Entscheidung, um Aufmerksamkeit durch die Presse zu bekommen, zu reinen Wahlzwecken» bedauert er. Insgesamt 2,5 Millionen Gehaltsabrechnungen müssten neu erstellt werden. «Hinzu kommen die Abrechnungen mit Krankenkassen, der Adem und der Wiedereingliederungshilfe» so Scholl.

(Patrick Théry/L'essentiel)

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