EuGH-Entscheidung: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig

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EuGH-EntscheidungAnlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig

LUXEMBURG – Kommunikationsdaten dürfen nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen gespeichert werden, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Die Vorratsdatenspeicherung beschäftigt seit Jahren Gerichte und spaltet die Gemüter.

Die Vorratsdatenspeicherung beschäftigt seit Jahren Gerichte und spaltet die Gemüter.

Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Nur unter bestimmten strengen Voraussetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung zulässig.

+++ Update folgt +++

(afp )

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