In Luxemburg – Auch in Kayl darf nicht privat geböllert werden

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In LuxemburgAuch in Kayl darf nicht privat geböllert werden

KAYL – Nachdem die Hauptstadt, Esch/Alzette und Petingen private Feuerwerke in der Silvesternacht verboten hatte, zieht die Gemeinde Kayl nun nach.

In Kayl sind Privatfeuerwerke zum Jahreswechsel verboten.

In Kayl sind Privatfeuerwerke zum Jahreswechsel verboten.

DPA

Wer es an Silvester so richtig krachen lassen möchte, sollte nicht in Kayl feiern: Wie die Gemeinde am Donnerstag auf ihrer Homepage mitteilt, sind private Feuerwerke in diesem Jahr untersagt. «Die Bürgermeisterin der Gemeinde Kayl hat beschlossen, für die Silvesternacht 2017 keine allgemeine Genehmigung für Feuerwerkskörper auf der öffentlichen Straße sowie auf dem privaten Gelände zu erteilen», heißt es dort. Wer dagegen verstößt, müsse mit einer Geldstrafe rechnen.

Damit folgt Kayl dem Beispiel aus Luxemburg, Esch/Alzette und Petingen. Auch dort sind Böller und Raketen zum Jahreswechsel nicht gestattet.

(L'essentiel)

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