Entsandte Arbeitnehmer: Ausländische Firmen missachten häufig den Mindestlohn in Luxemburg

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Entsandte ArbeitnehmerAusländische Firmen missachten häufig den Mindestlohn in Luxemburg

LUXEMBURG – 2021 sind 1543 entsendende Unternehmen wegen Missachtung des gesetzlichen Mindestlohns mit Bußgeldern von insgesamt 6,6 Millionen Euro bestraft worden. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Jahresberichts des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) hervor.

Vergangenes Jahr sind von insgesamt 4455 Unternehmen 1543 wegen der Nichteinhalten des Entsendegesetzes verwarnt worden. Das entspricht laut dem Jahresbericht der ITM einem Gesamtbetrag von 6,6 Millionen Euro. ITM-Direktor Marco Boly erklärt dazu: «Eine große Anzahl von nicht ortsansässigen Unternehmen halten sich nicht an die Höhe des hierzulande festgelegten Mindestlohns. Damit verstoßen die Firmen gegen in Luxemburg geltendes Arbeitsrecht».

Von den 5509 durchgeführten Kontrollen bezüglich der Entsandtenarbeit durch die ITM haben 3980 zu anschließenden Maßnahmen geführt, beispielsweise Anordnungen, Protokolle, Mahnungen oder Schließung. «Unternehmen, die so eine Bußgeldbescheid erhalten haben, wird eine Frist eingeräumt, um die Missstände in ihren Unternehmen zu beheben», so Marco Boly. Demnach entfällt die Geldstrafe, wenn der Mangel behoben wurde.

Von den 4455 Unternehmen, die 2021 Arbeitnehmer ins Großherzogtum entsandten, stammten die meisten aus dem Baugewerbe (47,21 Prozent) und dem Unternehmenssektor (28,91 Prozent). Darüber hinaus kamen die meisten Arbeiter aus Deutschland. An zweiter Stelle ist Belgien mit 22,02 Prozent, gefolgt von Frankreich mit 14,32 Prozent.

(ol/L'essentiel)

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