Angebliche AffäreBelgischer Ex-König Albert muss zu Vaterschaftstest
Zeugte der frühere Monarch ein außereheliches Kind? Eine Künstlerin setzt vor Gericht durch, dass ihr möglicher Vater, Albert II. von Belgien, einen Gentest absolvieren muss.

Seit 2013 kämpft Delphine Boël darum, als Tochter des ehemaligen Königs Albert II. anerkannt zu werden.
DPA/Lebrun WaemDer frühere belgische König Albert II. soll sich nach einem Richterspruch im Streit mit seiner möglichen unehelichen Tochter einem Vaterschaftstest unterziehen. Das entschied das Brüsseler Berufungsgericht, wie die Nachrichtenagentur Belga am Montag unter Berufung auf beteiligte Anwälte meldete. Die Richter setzten demnach eine Frist von drei Monaten.
Die Entscheidung ist ein Etappensieg für die Künstlerin Delphine Boël, die seit 2013 um die Anerkennung als Kind des ehemaligen Monarchen kämpft. Die heute 50-Jährige sagt, ihre Mutter, die Baronin Sybille de Sélys Longchamps, und Albert II. hätten vor Jahrzehnten eine längere Affäre gehabt.
84-Jähriger streitet Vaterschaft ab
Der ehemalige König (84) räumte schon 1999 ein, dass seine Ehe mit Ehefrau Paola in den 60er Jahren eine Krise durchlebte – die Vaterschaft für die 1968 geborene Delphine Boël bestreitet er jedoch. Er könnte sich nach einem Bericht des Senders RTBF vor dem obersten Gericht des Landes gegen den Gentest wehren.
Nach dem Spruch des Berufungsgerichts ist Jacques Boël – der Ex-Mann der Mutter – weder im biologischen noch im rechtlichen Sinne der Vater der Künstlerin. Delphine Boël hatte dies beantragt, um Albert als «echten» Vater anerkennen lassen zu können.
(L'essentiel/dpa/jt)