In Luxemburg«Big Brother» hält Einzug am Arbeitsplatz
LUXEMBURG - Unternehmen brauchen künftig keine Genehmigung der Datenschutzkommission mehr, um Videokameras im Büro aufzustellen.

Die Installation von Videokameras am Arbeitsplatz bedarf künftig keiner Genehmigung mehr.
Bislang brauchten Unternehmen die ausdrückliche Genehmigung der Nationalen Datenschutzkommission CNPD, bevor sie Überwachungskameras am Arbeitsplatz installieren durften. Die Datenschützer werden seit Einführung dieser Bestimmung mit Anfragen regelrecht bombardiert. Neun von 10 Bewilligungsanträgen, die die CNPD bekommt, drehen sich um das Thema Videoüberwachung.
Die Genehmigungspflicht soll nun in einem neuen Gesetz überarbeitet werden. Künftig müssen Unternehmen nur noch eine einfache Meldung an die CNPD schicken, wenn sie Überwachungsmaßnahmen im Büro durchführen wollen. Die Arbeitnehmerkammer geht diese Regel zu weit: Sie fürchtet, dass eine Kamera am Arbeitsplatz eine Belastung für Beschäftigte darstellen und die Privatsphäre unverhältnismäßig beeinträchtigen könnte.
Auch die Gewerkschaft OGBL zieht gegen die neuen Bestimmungen ins Feld. Am Donnerstagnachmittag ist eine Protestkundgebung vor der Chamber geplant. Ob die Kritik Wirkung zeigt, darf jedoch bezweifelt werden: Die CNPD und auch der Staatsrat haben dem Gesetzesvorhaben bereits grünes Licht erteilt.
(Patrick Théry/L'essentiel)