LibyenChefankläger fordert Haftbefehl gegen Gaddafi
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs hat am Montag internationale Haftbefehle gegen Gaddafi, seinen Sohn Saif sowie Geheimdienstchef Senussi beantragt.

Ihnen werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, darunter Morde, Folter, die Verfolgung unschuldiger Menschen und Vergewaltigungen.
«Diese Verbrechen gehen weiter, während wir versammelt sind», sagte Chefankläger Luis Moreno-Ocampo bei einer Pressekonferenz in Den Haag. «Gaddafi hat die Verbrechen verübt, um seine Macht zu sichern.» Die Verdächtigen sollen vor allem für blutige Überfälle von Sicherheitskräften auf friedliche Demonstranten sowie die Tötung von Zivilisten bei Angriffen seiner Truppen auf regierungsfeindliche Rebellen verantwortlich sein.
Der Chefankläger begründete die Haftanträge in einem mehr als 70 Seiten umfassenden Dossier mit von der Staatsanwaltschaft zusammengetragenem Beweismaterial. Die Akte wurde den drei Richtern der für Prüfungskammer des des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) übergeben. Erst wenn sie entscheiden, dass die Vorwürfe hinreichend belegt sind und einen Prozess wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit rechtfertigen, können die Haftbefehle tatsächlich ausgestellt werden.
Vorwürfe wegen Tötung von Demonstranten
Die Staatsanwaltschaft wirft Gaddafi und den anderen Verdächtigen persönliche strafrechtliche Verantwortung für die Tötung von mindestens 500 bis 700 Demonstranten vor. Sie legt ihnen zudem den Einsatz schwerer und teils sogar verbotener Waffen - speziell Splitterbomben - gegen Zivilisten sowie gezielte Vergewaltigungen als Mittel zur Einschüchterung der Bevölkerung zur Last.
Der UN-Sicherheitsrat in New York hatte dem Haager «Weltstrafgericht» das Mandat für Ermittlungen im Libyen-Konflikt am 26. Februar einstimmig erteilt. Bereits am 4. Mai berichtete Moreno-Ocampo dem höchsten politischen Entscheidungsgremium der Weltorganisation, er habe ausreichendes Beweismaterial. «Es wird in Libyen keine Straflosigkeit geben», versprach der Chefankläger.
(L'essentiel online/dpa)