Fall Kasia Lenhardt: «Im Zweifel für den Angeklagten» – Boateng-Verfahren eingestellt

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Fall Kasia Lenhardt«Im Zweifel für den Angeklagten» – Boateng-Verfahren eingestellt

Die deutsche Justiz hat Ermittlungen gegen den Ex-DFB-Spieler Jérôme Boateng wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin Kasia Lenhardt eingestellt.

Andri Bäggli
von
Andri Bäggli
Das Verfahren gegen Jérôme Boateng wurde eingestellt.
«Im Zweifel für den Angeklagten», lautet die Begründung gegen den Ex-DFB-Kicker.
Bis Anfang Februar 2021 war die 25-Jährige in einer Beziehung mit dem deutschen Fußballstar Jérôme Boateng. Nach der Trennung folgte ein öffentlicher Streit.
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Das Verfahren gegen Jérôme Boateng wurde eingestellt.

Archiv: IMAGO/Sven Simon

Das Verfahren sei nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» einzustellen, bestätigte die Staatsanwaltschaft München I der Deutschen Presse-Agentur. Der 36-jährige Weltmeister von 2014 wird also nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» nicht wegen Körperverletzung, Nötigung und Verleumdung angeklagt.

«Ich bin froh, dass die Staatsanwaltschaft München das Verfahren gegen mich nun endlich nach fünf Jahren eingestellt hat. Sie erkennt damit an, dass meine Aussagen richtig und die Verdächtigungen gegen mich falsch waren. Ich hoffe, dass meine Familie und ich jetzt zur Ruhe kommen können», teilte Boateng mit.

Bei den Ermittlungen ging es um mutmaßliche Vorfälle in München und Berlin. Ende 2019 hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingeleitet, nachdem Vorwürfe gegen Boateng bekannt geworden waren, diese aber vorläufig wieder eingestellt.

Keine Beweise für Anklage

Nachdem Lenhardt sich im Jahr 2021 in Berlin das Leben genommen hatte, nahm die Münchner Behörde die Ermittlungen wieder auf, weil sich «Hinweise ergaben, dass die Geschädigte kurz vor ihrem Tod vom Beschuldigten massiv verletzt wurde und diese Verletzungen möglicherweise im Obduktionsbericht dokumentiert sein könnten», wie es in dem Einstellungsbeschluss heißt, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Für diesen Verdacht fanden sich aber den Angaben zufolge keine Beweise, die eine Anklage rechtfertigen würden. «Zusammenfassend wurde die Einstellung damit begründet, dass die Geschädigte selbst als Zeugin nicht mehr zur Verfügung steht und die auf Fotos und im Obduktionsbericht der Staatsanwaltschaft Berlin dokumentierten Verletzungen für sich genommen für einen Tatnachweis nicht ausreichen, weil sie keinen Beleg für die Entstehung der Verletzungen darstellen», teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit.

Anonyme Zeugin blieb Termin fern

Dabei hatten die Ermittler noch Anfang dieses Jahres auf einen neuen Ansatz gehofft, weil nach Angaben der Staatsanwaltschaft anonyme Mitteilungen über eine mögliche Zeugin eingegangen waren. Diese Zeugin habe sich zunächst auch dazu bereit erklärt, Angaben zu machen, sei dann aber einem vereinbarten Termin unentschuldigt ferngeblieben und inzwischen abgetaucht.

«Es kann nicht sicher festgestellt werden, wie sich die verfahrensgegenständlichen Vorfälle im Oktober 2019, Dezember 2020 und Januar/Februar 2021 tatsächlich zugetragen haben», heißt es nun im Einstellungsbeschluss.

Fall beschäftigt Justiz weiterhin

«Es wurde wirklich Zeit, dass die Staatsanwaltschaft die Realität nach fünf Jahren endlich anerkennt. Jede, aber wirklich auch jede Ermittlungshandlung im Verlauf des Verfahrens hat belegt, dass Herr Boateng die Taten nicht begangen hat und gar nicht begangen haben kann», sagte sein Anwalt Leonard Walischewski.

Die Beziehung zwischen dem langjährigen Innenverteidiger des FC Bayern München und Lenhardt, die einmal Finalistin bei «Germany’s Next Topmodel» war, hatte Schlagzeilen gemacht – vor allem, weil Boateng in einem Interview kurz nach ihrer Trennung und vor ihrem Tod schwere Vorwürfe gegen sie erhoben hatte. Dieses Interview beschäftigte die Justiz auch noch Jahre danach, weil Lenhardts Mutter Aussagen daraus verbieten lassen will.

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