Neues GesetzFamilienreform spaltet Luxemburgs Politik
LUXEMBURG – Die Familienrechtsreform schneidet unter anderem die Themen Scheidung und Sorgerecht an. Die CSV ist nicht mit allen Punkten einverstanden.

Luxemburg wird wie Frankreich einen «juge aux affaires familiales» einführen.
Die Scheidung von Ehepartnern wegen einseitigen Fehlverhaltens («pour faute») ist Geschichte. Oder zumindest beinahe. Sobald über das neue Familienrecht abgestimmt wird «bleibt nur noch die Scheidung in gegenseitigem Einverständnis und die darauf folgende endgültige Auflösung der Ehe», sagt Justizminister Félix Braz (Déi Gréng).
Im Text heißt es eindeutig, dass beide Ehegatten der Scheidung zustimmen müssen. Sollte nur einer der beiden die Auflösung der Ehe beantragen, wird der Fall künftig vor dem neu eingesetzten Familiengericht verhandelt. Dort wird dann beispielsweise über das gemeinsame Sorgerecht für Kinder oder die Aufteilung des Vermögens entschieden.
CSV plädiert für mehr Opferschutz
Die CSV als größte Oppositionspartei will «die Möglichkeit der Scheidung wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens bei häuslicher Gewalt oder Belästigung aufrechterhalten», sagt der Abgeordnete Gilles Roth. Er verweist auf die Schwerfälligkeit anderer (strafrechtlicher oder zivilrechtlicher) Verfahren, damit Opfer neben der Scheidung Entschädigungsansprüche geltend machen können.
In dem vieldiskutierten Gesetz wird außerdem das geteilte Sorgerecht zum Regelfall gemacht. «Tatsächlich berufen sich die Richter bereits auf eine Rechtsprechung aus dem Jahr 1999, wir werden ihr jetzt eine Rechtsgrundlage geben», sagt Braz.
Die Reform des Familienrechts liegt vorerst in den Händen des Staatsrates, der die Änderungsanträge des Rechtsausschusses und der Regierung beurteilen wird. Das Gesetz soll noch vor Oktober verabschiedet werden.
(Patrick Théry/L'essentiel)