Flucht aus CHNPWie sicher sind Luxemburgs psychiatrische Kliniken?
ETTELBRÜCK – Ein Vorfall im Neuropsychiatrischen Klinikum (CHNP) hat Bedenken hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen in psychiatrischen Einrichtungen geweckt.

Das Sicherheitskonzept des CHNP sieht vor, dass gefährliche Patienten während eines Ausgangs unter Aufsicht stehen.
Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante (Archivbild)Die Flucht eines Patienten aus dem Neuropsychiatrischen Klinikum Ettelbrück (CHNP) hat in Luxemburg Fragen zur Sicherheit der Einrichtung aufgeworfen. Der 36-jährige Mann, der 2015 in der Ettelbrücker Innenstadt eine tödliche Messerattacke verübte und aufgrund seiner psychischen Erkrankung sowie Artikel 71 des Strafgesetzbuches für nicht schuldfähig erklärt wurde, entkam während eines begleiteten, autorisierten Ausgangs. Ermöglicht durch das «Gesetzes vom 10. Dezember 2009 über die Hospitalisierung gegen den Willen von Personen mit psychischen Störungen», erklären die CSV-Ministerinnen Martine Deprez und Elisabeth Margue in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage.
Das Sicherheitskonzept des CHNP sehe vor, dass gefährliche Patienten während eines Ausgangs unter Aufsicht stehen. «Solche Ausgänge sind ein wichtiger Bestandteil des therapeutischen Programms und sollen den Patienten eine schrittweise Reintegration in die Gesellschaft ermöglichen», betonen die Ministerinnen. In diesem Fall habe sich der Mann seiner Aufsicht entziehen können, was demnach nicht als Ausbruch gewertet werden könne. Zudem wurde betont, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Dritte bestand.
«Die Flucht deutet nicht auf Mängel im Sicherheitskonzept hin, sondern auf das Verhalten des Einzelnen»
«Im CHNP sind keine verurteilten Personen untergebracht, denn die Klinik ist kein Gefängnis», heißt es weiter. Es könne jedoch vorkommen, dass verurteilte Personen für eine stationäre medizinisch-psychiatrische Behandlung dorthin verlegt werden. In dem konkreten Fall handele es sich jedoch nicht um eine verurteilte Person, sondern um einen Patienten, der aufgrund seiner Schuldunfähigkeit im Rahmen eines «gerichtlichen Platzierungsverfahrens» eingewiesen wurde. Eine Analyse des Falls konnte bisher noch nicht gemacht werden, da der betroffene Patient dafür in der Klinik sein müsse.
«Die Flucht deutet nicht auf Mängel im Sicherheitskonzept hin, sondern auf das Verhalten des Einzelnen», so die Ministerinnen weiter. Das bestehende Konzept werde jedoch überprüft und angepasst. Bereits jetzt seien bei gefährlichen und fluchtgefährdeten Patienten nur Ausgänge in einem «gesicherten, also geschlossenen Innenhof» auf dem Klinikgelände möglich. Der Bau der «Unité de Psychiatrie Socio-Judiciaire» (UPSJ), einer speziell gesicherten Einrichtung auf dem Gelände des Gefängnisses in Schrassig, soll eine langfristige Lösung bieten und sei bereits in Planung.
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