Flughafen FindelWegen Metalldetektor-Ausfall wurden 21 Beschwerden registriert
LUXEMBURG – Der Ausfall eines Metalldetektionsportals am Findel Flughafen am 10. Mai führte zu 22 Beschwerden bei der zuständigen nationalen Behörde.
Die nationale Durchsetzungsbehörde, die für die Rechte der Fluggäste zuständig ist (National Enforcement Body), hat am 21. Juni 21 Beschwerden bezüglich des Vorfalls vom 10. Mai am Findel erhalten. Dies teilt Martine Hansen, CSV-Ministerin für Verbraucherschutz, am Montag in einer parlamentarischen Antwort mit.
Das Metalldetektionsportal war aufgrund eines gezogenen Steckers ausgefallen. Während des Zwischenfalls hatten zwölf Passagiere und ein Flughafenmitarbeiter innerhalb von acht Minuten das Portal passiert.
«Elf konnten bereits abgeschlossen werden», präzisiert Martine Hansen. «In allen abgeschlossenen Fällen haben die Fluggesellschaften ihre Verpflichtungen gemäß der Verordnung 261/2004 erfüllt.» Diese Verordnung sehe vor, dass Fluggesellschaften die Passagiere im Falle außergewöhnlicher Umstände, wie einer technischen Störung am Flughafen, «die außerhalb ihrer Kontrolle liegen und die sie auch bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden können», nicht entschädigen müssten. Die anderen Fälle «werden noch analysiert oder warten auf weitere Informationen» der beteiligten Parteien, schließt die Ministerin.
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