Straßburg – Gericht genehmigt passive Sterbehilfe in Frankreich

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StraßburgGericht genehmigt passive Sterbehilfe in Frankreich

Ärzte dürfen die künstliche Ernährung eines Wachkoma-Patienten in Frankreich einstellen. Richter in Straßburg sprechen so das letzte Wort im Streit mit den Eltern.

Wegweisendes Urteil: Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Archivbild Keystone)

Wegweisendes Urteil: Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Archivbild Keystone)

Im Streit um passive Sterbehilfe für einen querschnittsgelähmten Franzosen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem Ende der künstlichen Ernährung zugestimmt.

Die Straßburger Richter lehnten die Beschwerde der Eltern und zweier Geschwister von Vincent Lambert ab, die sich gegen ein Ende der künstlichen Ernährung zur Wehr setzten. Der 38-Jährige liegt seit einem Verkehrsunfall im September 2008 im Wachkoma und wird mit Ernährung durch eine Magensonde am Leben gehalten.

(L'essentiel/afp)

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