Urteil veröffentlichtHoeneß kam mit blauem Auge davon
Mit den dreieinhalb Jahren Haft ist der Ex-Bayern-Chef Uli Hoeneß noch gut bedient. Wie die Urteilsbegründung zeigt, drohten ihm über neun Jahre Gefängnis.

Seit Anfang Juni sitzt der ehemalige Bayern-Präsident Uli Hoeneß in der Justizvollzugsanstalt Landsberg. Und dort bleibt er noch für rund drei Jahre. Nur drei Jahre, muss man sagen. Denn die Sanktionen hätten laut der kürzlich veröffentlichten Urteilsbegründung des Landgerichts München deutlich härter ausfallen können.
Im 50-seitigen Dokument beschreibt das Gericht, dass für die Steuerdelikte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und zwei Monaten denkbar gewesen wären. Dass Hoeneß mit dreieinhalb Jahren davon kam, hat der 62-Jährige wohl seiner Selbstanzeige zu verdanken. Der Angeklagte habe sich durch seine rückhaltlose Kooperation mit den Behörden geradezu «ans Messer geliefert», steht im Urteil.
28,5 Millionen hinterzogen
Hoeneß sei von Anfang an geständig gewesen und habe Reue gezeigt. Auch dass Hoeneß nicht vorbestraft war, rechnete das Gericht ihm an. Die Kammer habe «unter maßvoller Erhöhung der höchsten Einzelstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten festgesetzt», heißt es in der Urteilsbegründung. Diese sei tat- und schuldangemessen und auch erforderlich.
Uli Hoeneß wurde wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro verurteilt. Hoeness akzeptierte das Urteil und verzichtete auf eine Revision. Danach trat er als Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern München zurück.
(L'essentiel/dia)