Diekircher Polizeigericht – Hund erschossen – Jäger steht vor Gericht

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Diekircher PolizeigerichtHund erschossen – Jäger steht vor Gericht

DIEKIRCH - Im vergangenen Sommer hat ein Jäger einen Familienhund erschossen. Danach wollte er die Tat vertuschen. Nun steht der Mann vor Gericht.

Der Jäger verwechselte nach eigenen Angaben den Hund mit einem Wildschwein.

Der Jäger verwechselte nach eigenen Angaben den Hund mit einem Wildschwein.

DPA

War es Absicht? Oder ein Versehen? Ein Jäger muss sich derzeit vor dem Polizeigericht Diekirch verantworten, weil er im vergangenen Sommer einen Familienhund erschossen hatte. Jean O. saß am 9. Juli auf einem Hochsitz, als er den tödlichen Schuss auf den Hund abgab, der zehn bis 15 Meter vor ihm im Gras umherlief. Der 56-Jährige habe das Tier mit einem Wildschwein verwechselt, sagte er am Dienstag vor Gericht, wie mehrere Luxemburger Medien übereinstimmend berichten.

Als er gemerkt habe, was er da erschossen hatte, sei er in Panik geraten, sagte der Angeklagte. Er nahm dem Tier das Halsband ab, lud es in seinen Wagen und legte es etwa einen Kilometer weiter im dichten Wildwuchs ab. Die Besitzer des Australian Shepherd, die in der Nähe des Tatortes ein Wochenendhaus besitzen, schalteten einen Tag nach dem Verschwinden des Tieres die Polizei ein.

Er log die Beamten an

Diese befragte Jean O., der die Tat zunächst abstritt. Er hätte an dem Tag tatsächlich etwas geschossen, allerdings einen Waschbären, den er im Wald habe liegen lassen. Das Blut in seinem Wagen stamme von einem Wildschwein, dass er Tage zuvor erlegt hätte, log er die Beamten an. Erst als die Staatsanwaltschaft einen DNA-Abgleich des Blutes anordnete, gestand der Jäger die Tat.

Die Staatsanwaltschaft fordert die maximale Geldstrafe von zweimal 250 Euro und die Konfiszierung der Waffe. Der Verteidiger wies daraufhin, dass sein Mandant bislang noch nicht negativ in Erscheinung getreten war und den Hund sicher nicht mit Absicht erschossen hätte.

(red/L'essentiel)

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