In Luxemburg – Keine «Terroranschlags-Steuer» in Luxemburg

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In LuxemburgKeine «Terroranschlags-Steuer» in Luxemburg

LUXEMBURG – Im Nachbarland Frankreich zahlen Versicherte jährlich in den Fonds zur Unterstützung von Opfern eines Terroranschlags ein. Aber wie sieht es in Luxemburg aus?

Editpress/Claude Lenert

5,90 Euro pro Jahr: Soviel zahlt seit 2017 in Frankreich jeder Versicherte in den Fonds für die Unterstützung von Opfern eines Terroranschlags ein. Diese Steuer erscheint auf der Haus- oder Autoversicherung, die einen Schadenersatz-Rechtsschutz umfasst. Mit dem Anstieg der Terroranschläge in den letzten Jahren ist diese sinnvoll. Aufgrund ungenügender Reserven wurde der «Terroranschlagssteuerbetrag» von 2016 auf 2017 bereits um 1,60 Euro erhöht und könnte demnächts insgesamt 6,50 Euro betragen.

In Frankreich wurden die Versicherungsschäden bei den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris und Saint-Denis auf insgesamt 350 Millionen Euro eingeschätzt. Auf Nachfrage von L'essentiel bestätigten die Luxemburger Versicherungsgesellschaften, dass diese Steuer hierzulande nicht vorhanden ist. Laut einer Quelle in der Regierung sei die Einführung einer solchen Steuer weiterhin nicht vorgesehen.

Derzeit verfügt Luxemburg nur über einen Fonds zur Unterstützung von Opfern von Straftaten mit Körperschäden oder Todesopfern. Nach einem Verfahren entscheidet das Justizministerium über die Gewährung einer Entschädigung und setzt deren Betrag (bis zu 63.000 Euros) fest. Das Entschädigungsrecht wird übrigens vom Staatshaushalt getragen.

(Nicolas Chauty/L'essentiel)

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