Hinkley Point C – Klage gegen britisches AKW abgeschmettert

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Hinkley Point CKlage gegen britisches AKW abgeschmettert

LUXEMBURG – Atomkraft, nein danke? Ja, bitte, sagt das Gericht der Europäischen Union (EuG). Subventionen für Kernkraftwerke seien in Ordnung, urteilen die Richter.

Das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point bekommt Staatsbeihilfen in Milliardenhöhe. Der EuGH hält nun fest, dass die Subventionen rechtens seien.

Das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point bekommt Staatsbeihilfen in Milliardenhöhe. Der EuGH hält nun fest, dass die Subventionen rechtens seien.

DPA/edf Energy

Die Milliarden-Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C sind nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) rechtens. Die Luxemburger Richter wiesen am Donnerstag die Klage Österreichs gegen diese Staatsbeihilfen ab. Eine Förderung der Kernenergie auch mittels Anreizen decke sich mit dem Ziel der Euratom-Gemeinschaft, Investitionen im Bereich der Kernenergie zu erleichtern. Außerdem habe jedes Land in der EU das Recht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen, so das Gericht.

Hinkley Point C ist der erste AKW-Neubau in Großbritannien seit Jahrzehnten. Das Atomkraftwerk soll 2023 ans Netz gehen. Aus Sicht Österreichs, das keine Atomkraftwerke hat, sind alternative Energieformen förderungswürdig, nicht aber die Kernkraft. Außerdem sei die Förderung wettbewerbsverzerrend, hieß es 2015 zur Begründung der Klage, die auch von Luxemburg unterstützt wurde. Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) kritisierte, dass über die Subventionierung der Atomkraft in Europa zu einer «Renaissance» verholfen werde.

Die EU-Kommission hatte die britischen Staatsbeihilfen 2014 genehmigt. Großbritannien hatte den Akw-Betreibern einen hohen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt. Österreich hat eine ähnliche Klage gegen den Ausbau des ungarischen Atomkraftwerks Paks eingebracht.

(L'essentiel/dpa/jt)

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