Philharmonie-Einsatz – Künstlergruppe kritisiert Vorgehen der Polizei

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Philharmonie-EinsatzKünstlergruppe kritisiert Vorgehen der Polizei

LUXEMBURG - Das Kollektiv «Richtung 22» hat sich zur Farbaktion an der Philharmonie bekannt und das Vorgehen der Polizei kritisiert. Die reagiert gelassen.

Kommentar der «Richtung 22» zum Einsatz an der Philharmonie.

Kommentar der «Richtung 22» zum Einsatz an der Philharmonie.

Richtung 22

Straftat oder politisch motivierte Kunst? Das Graffiti rund um die Luxemburger Philharmonie sorgt auch zwei Tage nach dem Nationalfeiertag für Wirbel. In der Nacht zum Dienstag hatten Jugendliche die Wände zu den Eingängen des unterirdischen Parkhauses sowie den Boden vor der Philharmonie mit Farbe beschmiert. Die Polizei stellte die Täter, die Feuerwehr musste putzen.

Nun melden sich die Initiatoren zu Wort – und kritisieren Polizei und Medien. Das Theater- und Filmkollektiv Richtung 22 hat sich zu der Malaktion bekannt und die Vorgehensweise der Beamten angeprangert. Die Polizei habe in ihrer Pressemitteilung eine «nicht ganz richtige Version» der Geschehnisse veröffentlicht und damit eine Trash-Geschichte produziert, die von den Medien kopiert worden sei.

«So oder so eine Straftat»

Beispielsweise habe Richtung 22 «kein Graffiti, sondern Kreide benutzt». Es stelle sich die Frage, «mit welchem Recht die Polizei die politische Kunstaktion unterbunden hat». Für die Police Grand-Ducale ist der Fall dennoch klar. «Es ist so oder so eine Straftat», heißt es. Mit Besen und Eimer hätten die erwischten Jugendlichen das Kreidespray vielleicht wegbekommen – aber das hätte zu lange gedauert. Die Berufsfeuerwehr habe für ihre Reinigungsaktion dann rund 3000 Liter Wasser und 20 Liter Ölbindemittel verbraucht. Darüber hinaus sei die Behauptung von der Künstlergruppe, dass die Polizei sich für die Pressemeldung bereits entschuldigt habe, schlichtweg «falsch».

Laut Richtung 22 sollten die Kreidespray-Nachrichten am Nationalfeiertag eine politische Nachricht rüberbringen. Bei der Kritik am Vorgehen der Beamten gehe es «um die Frage nach Kunst- und Meinungsfreiheit in Luxemburg», heißt es in der Mitteilung der Künstler. Die Polizei will zu dieser Kritik keine Stellung nehmen.

(Jan Morawski/L'essentiel)

Definitionssache

Der Begriff «Graffiti» wird im Allgemeingebrauch mit Lackfarbe verbunden. Tatsächlich bezeichnet man damit aber lediglich eine gesprühte oder gemalte, künstlerisch gestaltete Parole oder Figur. Die Art der Farbe - ob Lack oder Kreide - ist dabei nicht definiert. (jm)

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