Kreideprozess – Künstlerkollektiv Richtung 22 will Berufung einlegen

Publiziert

KreideprozessKünstlerkollektiv Richtung 22 will Berufung einlegen

LUXEMBURG – Die Kunstgruppe Richtung 22 geht gegen das Urteil im Kreideprozess in Berufung. Sie hatten die Stufen vor der Philharmonie mit Kreide bemalt und sollten dafür 200 Euro blechen.

Editpress/Hmontaigu

Das Künstlerkollektiv Richtung 22 ist nicht zufrieden mit dem Urteil des Gerichts vom 23. Januar im sogenannten Kreideprozess. Die vier Beschuldigten hatten am Vorabend des Nationalfeiertags 2015 auf den Stufen der Philharmonie mit Kreidespray ein Graffiti angebracht, wurden dabei allerdings von der Polizei gestört. Im Januar urteilte das Gericht dann, die vier Männer sollten Geldbußen von jeweils 200 Euro zahlen.

Wehren tut sich die Gruppe allerdings nicht gegen die Verurteilung selbst, wie man dem Presseschreiben entnehmen kann, sondern an dem Artikel auf dem sich das Gericht dabei stützte. Sie waren nämlich nicht wegen Sachschädigung, sondern wegen Artikel 557.4 der Beschmutzung eines Gebäudes, zu den Geldstrafen verurteilt worden. Damit stelle das Gericht den Wert der Kunst herab, sie würde ihre Aktion mit dem «Werfen von Dreck» vergleichen. Das würde, so Richtung 22 weiter, «den ver- und zerstörenden Impakt von Kunst im Öffentlichen Raum diskreditieren», und würde auch nicht auf ihre Aktion zutreffen.

(joe/l'essentiel)

Deine Meinung zählt