Meiler Doel 1 und 2Längere Laufzeit für AKW verstößt gegen EU-Recht
Belgien hat ohne Umweltprüfungen die Laufzeit von zwei umstrittenen Atomreaktoren verlängert. Der Europäische Gerichtshof sagt nun: So nicht.

Hinter der Windmühle von Doel bei Antwerpen steigt Dampf aus dem Kernkraftwerk Doel.
DPA/Oliver BergBelgien hat mit der Verlängerung der Laufzeiten für zwei umstrittene Atomreaktoren gegen EU-Recht verstoßen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag entschied, hätte die entsprechende Genehmigung für die Meiler Doel 1 und Doel 2 bei Antwerpen nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt werden dürfen. Sie gestattet es, die Reaktoren bis 2025 statt bis 2015 zu betreiben.
Ob die bereits mehr als 40 Jahre alten Atomkraftwerke nun abgeschaltet werden müssen, bleibt allerdings zunächst unklar. Die Richter in Luxemburg entschieden nämlich, dass die Genehmigung im Fall «einer schwerwiegenden und tatsächlichen Gefahr einer Unterbrechung der Stromversorgung» vorübergehend aufrechterhalten werden kann. Gleichzeitig könnten dann nachträglich die Auswirkungen auf die Umwelt untersucht werden.
Immer wieder Schäden und Störungen
Das Gericht wies allerdings darauf hin, dass wegen der unmittelbaren Nähe des Kraftwerks zu den Niederlanden auch ein grenzüberschreitendes Prüfungsverfahren notwendig sei. Zur niederländischen Grenze sind es von den Reaktoren weniger als fünf Kilometer.
Belgien hat insgesamt sieben Atomreaktoren an zwei Standorten. Von Doel im Norden des Landes sind es rund 120 Kilometer zur Grenze von Nordrhein-Westfalen, vom zweiten Standort Tihange sind es sogar weniger als 60 Kilometer. Vor allem das Kraftwerk Tihange steht immer wieder wegen Schäden und Störungen in der Kritik, vor allem in Deutschland.
Insgesamt vier Reaktoren
Die Entscheidung zur Laufzeitverlängerung war von Belgien getroffen worden, um Stromengpässe im Winter zu vermeiden. Mit der Genehmigung gehen nach EuGH-Angaben umfangreiche Modernisierungsarbeiten einher, die die Einhaltung der aktuellen Sicherheitsvorschriften gewährleisten sollen. Sie sollen einen Umfang von rund 700 Millionen Euro haben.
Die baugleichen Anlagen Doel 1 und Doel 2 leisten zusammen rund 880 Megawatt und gingen 1975 ans Netz. Am Standort gibt es zudem noch den 1982 in Betrieb gegangenen Reaktor Doel 3 mit 1006 Megawatt und den 1985 gestarteten Reaktor Doel 4 mit 1033 Megawatt Leistung.
Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war eine Nichtigkeitsklage von Umweltschutzorganisationen gegen das belgische Gesetz über die Laufzeitverlängerung. Der damit befasste belgische Verfassungsgerichtshof schaltete dann den EuGH ein. Konkret wollte er von den EuGH-Richtern wissen, ob Laufzeitverlängerungen nach EU-Recht Umweltverträglichkeitsprüfungen erfordern.
(L'essentiel/dpa)