Landsbanki-PleiteLCGB klagt gegen Staat
LUXEMBURG - Der christliche Gewerkschaftsbund will den Staat verklagen, da die entlassenen Mitarbeiter der Landsbanki in ihren Rechten verletzt worden seien.
Der Gewerkschaftsbund LCGB will wegen der fristlosen Entlassung der Mitarbeiter der in Konkurs gegangenen Landsbanki Luxembourg S.A. gegen den Staat klagen. Nach Auslegung der Gewerkschaft hätten die ehemaligen Mitarbeiter bei der gerichtlich angeordneten Auflösung der Bank vom Kollektivvertragsrecht profitieren müssen.
Dem Personal wurde jedoch von den Insolvenzverwaltern fristlos gekündigt. Diese hätten sich dabei auf den Artikel 125-1 des Arbeitsgesetzes berufen, der eine solche Maßnahme im Fall einer Insolvenz vorsieht. Die Gewerkschafter sind der Meinung, Luxemburg habe die EU-Direktive 98/59/CE, die auch im Falle einer Abwicklung aufgrund einer richterlichen Anordnung die kollektivvertraglichen Vereinbarungen geltend macht, nicht richtig umgesetzt.
Die entlassenen Mitarbeiter der Landsbanki Luxemburg seien dadurch in ihren Rechten verletzt worden, unter anderem was die Aushandlung eines Sozialplans betreffe, heißt in einer Gewerkschaftsmitteilung.
(L'essentiel Online)