Europäische Statistik – Luxemburg bleibt der König der Einbürgerung

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Europäische StatistikLuxemburg bleibt der König der Einbürgerung

LUXEMBURG - Innerhalb der EU ist das Großherzogtum das Land, dass die meisten Nationalitäten versammelt. Allein 2012 hieß der Staat 4700 neue Luxemburger willkommen.

Der Großteil der eingebürgerten Luxemburger ist belgischer (33,8 Prozent), portugiesischer (24,7 Prozent), französischer (9,9 Prozent) oder italienischer (8,8 Prozent) Herkunft. Foto: Editpress

Der Großteil der eingebürgerten Luxemburger ist belgischer (33,8 Prozent), portugiesischer (24,7 Prozent), französischer (9,9 Prozent) oder italienischer (8,8 Prozent) Herkunft. Foto: Editpress

Geht es um Einbürgerung, ist Luxemburg ist immer noch der Meister der Europäischen Union. Das Großherzogtum hat beim Thema Einbürgerung die höchste Rate vorzuweisen. Insgesamt wurden 2012 in Luxemburg 4700 Menschen eingebürgert. Dies entspricht 8,7 Einbürgerungen auf 1000 Einwohner, damit liegt Luxemburg weit vor Irland (5,5 Einbürgerungen auf 1000 Einwohner). Das geht aus Daten hervor, die Eurostat am Dienstag veröffentlicht hat.

Unter den eingebürgerten Luxemburgern ist die Mehrheit (4100) aus einem anderen Land der Europäischen Union. Es überrascht nicht, dass der Großteil der Eingebürgerten im Jahr 2012 vorher die belgische Staatsangehörigkeit (33,8 Prozent), die portugiesische (24,7 Prozent), die französische (9,9 Prozent) oder die italienische (8,8 Prozent) hatte. Es wird unterschieden zwischen Einbürgerung und Wiedereinbürgerung, die Menschen mit einem vor dem 1. Januar 1900 in Luxemburg geborenen Vorfahr erhalten können. Im Jahr 2013 hat die Stadt Luxemburg, wo die meisten Anfragen gestellt werden, 510 Menschen eingebürgert und 2015 Personen wiedereingebürgert.

Der Platz des Großherzogtums als Einbürgerungsland Nummer eins erklärt sich durch einfache Zugangsbedingungen und die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung. In den kommenden Jahren könnte das Land den Abstand zu den anderen EU-Mitgliedern noch vergrößern. Tatsächlich schlägt ein Gesetzentwurf aus dem Jahr 2013 vor, die Bedingungen für Einbürgerungen zu lockern und die Wohndauer von sieben auf fünf Jahre zu senken.

(JD/L'essentiel)

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