LuxemburgDas bringen die Steuermaßnahmen in Deinem Geldbeutel
LUXEMBURG – 16 Maßnahmen sollen ab 2025 Steuererleichterungen bringen. Das größte Plus machen Alleinerziehende, aber auch in den anderen Steuerklassen fällt der Unterschied deutlich aus.

Die Steuertabelle soll zum Jahreswechsel an 2,5 weitere Indexstufen angepasst werden. Acht Indexierungen gab es in den vergangenen Jahren, 6,5 sind mit den Anpassungen der Vorgänger- und der jetzigen Regierung dann insgesamt abgedeckt. Die Steuerlast der Haushalte wird dadurch sinken.
Das Vorhaben ist Teil eines ganzen Pakets aus 16 Maßnahmen, die Finanzminister Gilles Roth (CSV) am Mittwoch vorgestellt hat und Gegenstand eines Gesetzentwurfs sind. Das Gesamtvolumen wird auf mehr als eine halbe Milliarde Euro geschätzt, ganze 535 Millionen Euro.
Die Maßnahmen betreffen sowohl die Steuerzahler, einschließlich der Grenzgänger, als auch die Unternehmen und den Finanzplatz. Sie sollen laut Roth «die Kaufkraft, die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität verbessern, das Wachstum unterstützen und den sozialen Zusammenhalt zu verbessern».
Wie genau sich das im privaten Geldbeutel niederschlägt, zeigen wir Dir an Beispielen:
Steuerklasse 1a
Eine Alleinerziehende Person mit einem Kind, die 50.000 Euro brutto im Jahr verdient, zahlt im nächsten Jahr 2890 Euro Steuern. Das sind 1794 Euro weniger als in diesem Jahr (minus 38,3 %) und 2503 Euro weniger als vergangenes Jahr (minus 46,4 Prozent). Derselbe Haushalt wird im kommenden Jahr, wenn er die Steuergutschrift für Alleinerziehende in Anspruch nimmt, 614 Euro bekommen. Dieses Jahr sank lediglich die Steuerlast auf 2179 Euro und 2023 auf 2179 Euro. Die Ersparnis ab Januar beträgt also 100 Prozent und die Person bekommt noch zusätzlich Geld.
Ein Rentner, der 50.000 Euro pro Jahr erhält, zahlt im nächsten Jahr 4207 Euro Steuern. Das sind 2173 Euro weniger als in diesem Jahr (minus 34,1 Prozent) und 2883 Euro weniger als im Jahr 2023 (minus 40,7 Prozent). Ein Rentnerehepaar mit einer jährlichen Bruttorente von 95.000 Euro wird im nächsten Jahr 11.750 Euro Steuern zahlen, also 1116 Euro weniger als in diesem Jahr (minus 8,7 Prozent) und 2348 Euro weniger als 2023 (minus 16,7 Prozent).
Steuerklasse 1
Ein Single, der 50.000 Euro brutto im Jahr verdient, zahlt im kommenden Jahr 5208 Euro Steuern, also 502 Euro weniger als in diesem Jahr (minus 8,8 Prozent). 927 Euro weniger sind es im Vergleich zum Jahr 2023 (minus 15,1 Prozent). Bei 75.000 Euro brutto fallen 13.368 Euro Steuern an: 747 Euro weniger als in diesem Jahr (minus 5,3 Prozent) und 1314 Euro weniger als 2023 (minus 8,9 Prozent).
Steuerklasse 2
Eine Familie mit zwei Kindern, in der die Eltern 75.000 Euro brutto im Jahr verdienen (Aufteilung zwei Drittel/ein Drittel), wird 2025 darauf 4024 Euro Steuern zahlen. Das sind 444 Euro weniger als in diesem Jahr (minus 9,9 Prozent) und 694 Euro weniger als im Jahr 2023 (minus 14,7 Prozent).
Eine Familie mit einem Kind und einem kumulierten Einkommen von 125.000 Euro brutto wird 16.358 Euro Steuern zahlen. Das sind 1460 Euro weniger als in diesem Jahr (minus 8,2 Prozent) und 2793 Euro weniger als im vergangenen Jahr (minus 14,6 Prozent).
Durchschnittliches Gehalt
Laut Statistikinstitut Statec beträgt das durchschnittliche Jahresgehalt in Luxemburg 75.919 Euro brutto pro Person. Ein Alleinstehender mit Steuerklasse 1 zahlt mit diesem Einkommen im Jahr 2025 Steuern in Höhe von 13.699 Euro: 748 Euro weniger als in diesem Jahr (minus 5,2 Prozent) und 1314 Euro weniger als 2023 (minus 8,8 Prozent).
Bei gleichem Gehalt zahlt eine Person, die allein ein Kind erzieht, im Jahr 2025 11.378 Euro Steuern. Das sind 2295 Euro weniger als in diesem Jahr (minus 16,8 Prozent) und 2928 Euro weniger als im Jahr 2023 (minus 20,5 Prozent). Wenn man die Steuergutschrift für Alleinerziehende hinzunimmt, wird dieselbe Person im Jahr 2025 8272 Euro Steuern zahlen, 3149 Euro weniger als in diesem Jahr (minus 27,6 Prozent) und 3782 Euro weniger als im Jahr 2023 (minus 31,4 Prozent).
Prämien und Grenzgänger
Für Grenzgänger führt die Regierung eine Steuergutschrift für in Luxemburg geleistete und bezahlte Überstunden ein, die möglicherweise im Wohnsitzland besteuert werden. Diese Steuergutschrift ist auf 700 Euro pro Jahr begrenzt. Um Talente anzuziehen, haben nach Luxemburg entsandte Arbeitnehmer Anspruch auf eine Steuerbefreiung für 50 Prozent ihres jährlichen Bruttogehalts bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro.
Für junge Menschen bis 30 Jahre plant die Regierung eine neue Prämie, die bis zu 75 Prozent steuerfrei ist. Deren Höhe soll je nach Jahresbruttoeinkommen zwischen 2500 und 5000 Euro liegen. Für alle Arbeitnehmer kann die Prämie für die Beteiligung am Gewinn des Unternehmens bis zu 30 Prozent des Gehalts betragen (derzeit 25 Prozent) und das Unternehmen kann bis zu 7,5 Prozent seines positiven Vorjahresergebnisses ausschütten (derzeit fünf Prozent).
Senkung der Körperschaftssteuer
Die Körperschaftssteuer für Unternehmen sinkt von 17 auf 16 Prozent, so dass die Gesamtsteuerlast von 24,94 auf 23,87 Prozent sinkt. Für Kleinunternehmen sinkt die Körperschaftssteuer von 15 Prozent auf 14 Prozent und die Gesamtsteuerlast von 22,8 Prozent auf 21,73 Prozent.
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