Luxemburg: Können Handydaten bei Unfällen geprüft werden?

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LuxemburgKönnen Handydaten bei Unfällen geprüft werden?

LUXEMBURG – Dass das Handy hinterm Steuer ein Risiko darstellt, ist unbestritten. Für die Polizei oder Versicherungen ist es aber nicht einfach, im Falle eines Unfalls einen Beweis zu erbringen.

Nicolas Martin
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Nicolas Martin
Telefonieren am Steuer wird mit dem Abzug von vier Punkten und 250 Euro Bußgeld geahndet.

Telefonieren am Steuer wird mit dem Abzug von vier Punkten und 250 Euro Bußgeld geahndet.

picture alliance/dpa/Matthias Balk

Es ist eine alltägliche Szene: Im stockenden Verkehr haben Autofahrer eine Hand am Lenkrad und die andere am Handy. Plötzlich bremst ein Wagen scharf, die nachfolgenden Autos reagieren hektisch. Manchmal kann ein Auffahrunfall knapp vermieden werden, manchmal kommt es zur Kollision. Ob nur Blechschäden, kaputte Stoßstange, noch langsamerer Verkehr oder schlimme Unfälle – die Folgen können völlig unterschiedlich sein.

Der Versicherer Baloise erklärt: «In Luxemburg ist die Nutzung des Handys am Steuer streng verboten und kann harte Strafen nach sich ziehen. Wenn ein Fahrer in einen Unfall verwickelt ist und nachgewiesen wird, dass er sein Handy benutzt hat, kann dies Auswirkungen auf die Versicherungsübernahme haben. Die Versicherung kann die Entschädigung bei grober Fahrlässigkeit kürzen oder verweigern»

Justiz muss Beschlagnahmung beauftragen

Verlässlichen Statistiken darüber, wie oft ein Handy bei Unfällen im Spiel ist, gibt es nicht. «Wenn Kunden einen Unfall melden, erfahren wir nicht unbedingt, ob ein Handy benutzt wurde», sagt Loredana Catini, Schadensleiterin bei AXA. Vergangenes Jahr habe es einen Fall gegeben, bei dem die Polizei auf Anweisung der Justiz den Mobilfunkanbieter kontaktiert hatte. «Es war ein sehr schwerer Unfall mit einem Todesopfer und einem Schwerverletzten. Ein Auto war ohne ersichtlichen Grund von der Fahrbahn abgekommen.» Der Telefonverlauf habe später gezeigt, dass das Handy nicht in Gebrauch war.

Laut Police Grand-Ducale sind solche Anfragen selten. Nur die Justiz kann der Polizei die Befugnis erteilen, ein Handy zu beschlagnahmen und die Daten zu prüfen – meist in Fällen von schweren Unfällen oder Straftaten. Danach analysiert die Polizei die Daten, um festzustellen, ob das Handy zum Unfallzeitpunkt benutzt wurde.

«Versicherer sind auf die Berichte der Polizei oder ehrliche Fahrer angewiesen»

Loredana Catini, AXA-Versicherung

«Im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung, die explizit auf Handynutzung verweist», erklärt Catini. «Bei Sachschäden haben wir bei AXA keine generellen Ausschlüsse, aber theoretisch wäre das möglich.» Die Beweislast liege jedoch beim Versicherer.

Selbst wenn die Versicherung Zugriff auf Handydaten hätte, müsste sie nicht nur nachweisen, dass das Handy genutzt wurde, sondern auch, dass der Fahrer es in der Hand hatte und dass die Nutzung ursächlich für den Unfall war. «Bei Alkohol oder Drogen ist der Nachweis einfach – ein Test genügt. Beim Handy hingegen sind Versicherer auf die Berichte der Polizei oder ehrliche Fahrer angewiesen, die es freiwillig angeben», so Catini weiter.

Sollte die Polizei mehr Befugnisse zur Überprüfung von Handydaten bei Unfällen erhalten?

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