LuxemburgSozialplan bei Tarkett GDL sichert Arbeitsplätze
LENTZWEILER – Nach intensiven Verhandlungen haben die Gewerkschaften OGBL und LCGB einen Sozialplan mit Tarkett GDL vereinbart. Anstatt der ursprünglich geplanten 126 Entlassungen sind es nun 91 Stellen.

Das französische Unternehmen Tarkett GDL hat nach eigenen Angaben vor, Ende dieses Jahres die Linie schrittweise ins Ausland zu verlagern.
EditpressDie geplanten Massenentlassungen bei Tarkett GDL in Lentzweiler haben nach intensiven Verhandlungen zu einem Kompromiss geführt, so die Gewerkschaften OGBL und LCGB am Dienstag in einer Pressemitteilung. Die Unternehmensleitung hatte am 23. April angekündigt, 126 der 562 Mitarbeiter entlassen zu wollen, trotz eines kürzlich vom Arbeitsministerium genehmigten Beschäftigungssicherungsplans. Grund für die Entlassungen sei die Verlagerung der Beschichtungslinie des Bodenbelagsherstellers.
Die Gewerkschaften OGBL und LCGB erhoben daraufhin Protest und hätten nach «zähen Verhandlungen» einen Sozialplan erreichen können, der am Montag unterzeichnet worden sei. «Statt der ursprünglich geplanten 126 Entlassungen wird das Unternehmen nun 91 Stellen abbauen», heißt es am Dienstag. Diese Reduzierung um ein Drittel der geplanten Entlassungen zeige den Erfolg der Verhandlungen. Zudem bestehe die Hoffnung, dass die Zahl der Entlassungen in den kommenden Wochen und Monaten weiter sinken könnte. Einige der betroffenen Mitarbeiter sollen von einer Frühpensionierung profitieren, während andere sich möglicherweise für eine freiwillige Kündigung entscheiden könnten.
«Der Sozialplan sieht mehrere Maßnahmen vor, um den verbleibenden Mitarbeitern Sicherheit und Unterstützung zu bieten», so die Gewerkschaften. Demnach würden die verbleibenden Mitarbeiter eine Arbeitsplatzgarantie bis zum 31. Dezember 2026 erhalten. Zudem werde es finanzielle Anreize für freiwillige Austritte sowie «außerordentliche Abfindungen» geben. Außerdem werde ein «spezielles Budget» für die berufliche Wiedereingliederung eingerichtet, um die betroffenen Mitarbeiter bei der Suche nach neuen Beschäftigungsmöglichkeiten zu unterstützen.
Die Unternehmensleitung habe sich zudem verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Mitarbeiter von der Wiedereingliederungshilfe profitieren können, und ihnen bei den entsprechenden Anträgen zu helfen. Darüber hinaus werden Gewerkschaften und Unternehmensleitung das Arbeitsministerium um die Genehmigung eines «vorzeitigen Ruhestand-Plans» bitten.
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