GrenzgängerLuxemburger Konten müssen angegeben werden
LUXEMBURG/FRANKREICH – Französische Grenzgänger, die ein Konto in Luxemburg führen, müssen es bei der Steuererklärung angeben. Ansonsten droht eine Geldstrafe.

Grenzgänger aus Frankreich müssen ihre Luxemburger Konten angeben.
AFPVielen Menschen in Frankreich bleiben nur noch ein paar Tage, um Ihre Steuererklärung online abzugeben. Bis Dienstag, den 4. Juni, müssen in den Départements Moselle und Meurthe-et-Moselle alle Unterlagen eingereicht worden sein.
Grenzgänger, die dabei keine böse Überraschung erleben wollen, müssen ihre luxemburgischen Bankkonten abgeben. Die französische Steuerbehörde hat deshalb bereits einige ihrer Bürger zu einer hohen Geldstrafe verdonnert.
Steuerhinterziehung soll verhindert werden
«Mehrere Grenzgänger aus Frankreich haben uns deshalb kontaktiert. Sie kannten diese Pflicht nicht», erklärt ein luxemburgischer Steuerexperte in Gespräch mit L'essentiel. Er rät: «Wer ein Konto in Luxemburg führt, muss das Formular mit der Nummer 3916 ausfüllen und der Steuererklärung beilegen.» Seit der Aufhebung des Bankgeheimnisses in Luxemburg finde der Austausch zwischen den Ländern automatisch statt.
Der Zweck dieser Pflichterklärung besteht darin, Steuerhinterziehung zu unterbinden. Wer sich ihr entzieht, dem droht eine hohe Geldstrafe. «Der Steuerzahler muss eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro pro nicht deklariertem Konto zahlen», erklärt erklärt das Finanzamt Bercy.
(Gaël Padiou/L'essentiel)