Corona-Verordnung – Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig

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Corona-VerordnungMaskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat die Corona-Allgemeinverfügung der Stadt für rechtswidrig erklärt. Damit ist die Verordnung aber nur für den Antragsteller ausgesetzt.

Die Maskenpflicht im Düsseldorfer Stadtgebiet ist rechtswidrig.

Die Maskenpflicht im Düsseldorfer Stadtgebiet ist rechtswidrig.

DPA

Die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf im Kampf gegen Corona ist rechtswidrig. Zu diesem Schluss kam das Verwaltungsgericht Düsseldorf, wie es am Montag mitteilt. Das Gericht hat damit dem Eilantrag eines Bürgers stattgegeben. Die Richter halten die Maskenpflicht für zu unbestimmt, da der Bürger nicht ohne Weiteres erkennen könne, wann er eine Maske tragen müsse und wann nicht. Das sei vor dem Hintergrund eines angedrohten Bußgeldes nicht hinnehmbar, finden die Juristen.

Zudem äußerte die Kammer Zweifel an der Rechtmäßigkeit des festgelegten Sicherheitsabstands in der Verordnung der Stadt. Die war von der Kommune auf fünf Meter festgelegt worden, also deutlich mehr als die normalerweise bekannten 1,5 Meter. Die Richter hätten nicht erkennen können, auf welchen Erkenntnissen diese deutlich weitergehende Abstandsregel aufbaue.

Das Gericht weist jedoch daraufhin, dass die Entscheidung nur für den Antragsteller gilt. Dieser sei vorläufig von der Maskenpflicht befreit, alle anderen Bürger müssten sich weiter an die Reglungen der Stadt halten. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, die Stadt kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen die Entscheidung einreichen.

(L'essentiel)

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