Winterwetter in LuxemburgMuss ich vor meiner Haustür Schnee schippen?
LUXEMBURG - Alarmstufe Gelb: Morgen, Donnerstag, zieht die nächste Schneefront über Luxemburg. Was Hausbesitzer bei winterlichem Wetter beachten müssen.

Hausbesitzer sind in Luxemburg verpflichtet, ihre Bürgersteige von Schnee und Eis zu befreien.
Editpress/HmontaiguDer Winter tobt sich diesen Januar so richtig aus. Morgen, Donnerstag, und am Freitag kann es in Luxemburg wieder teils kräftig schneien. Der luxemburgische Wetterdienst Meteolux erwartet am Donnerstagnachmittag zwischen 1 und 4 Zentimeter Neuschnee, in einigen Regionen kann es sogar mehr werden. Die Temperaturen gehen am Donnerstag zurück auf minus 2 bis 4 Grad. Abends und in der Nacht weht eine steife Brise durch das Land. Am Freitag geht es sogar noch stürmischer zu – mit Windspitzen von bis zu 70 km/h.
Das Winterwetter löst jedoch nicht bei allen Begeisterung aus. Schnee und Glatteis sind nicht nur bei Autofahrern gefürchtet, sondern auch bei Hausbesitzern. Eigentümer von Immobilien sind in Luxemburg laut den Gemeindereglements verpflichtet, das Trottoir vor ihrem Anwesen von Schnee und Eis zu befreien. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, kann von der Polizei mit einer Geldstrafe zwischen 25 und 250 Euro belegt werden.
Ein Ausrutscher kann teuer werden
In Artikel 15 des «Règlement général de police» der Stadt Luxemburg heißt es etwa: «Die Bewohner sind verpflichtet, die Gehwege und Abflussrinnen vor ihren Grundstücken sauber zu halten. Im Falle, dass der Verkehr durch Glatteis oder Schneefall gefährdet oder erschwert wird, sind die Bewohner verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken ausreichend zu räumen. Sie haben die Verpflichtung, Schnee und Eis zu entfernen oder Naturmaterialien (Anm. Salz, Sand oder Granulat) zu streuen, um Unfälle zu vermeiden.»
Vor dem Hauseingang muss ein mindestens ein Meter breiter Streifen entlang des Grundstücks freigemacht werden. Firmen und Hauseigentümer können einen professionellen Winterdienst mit den Arbeiten beauftragen. In Wohnanlagen schreibt die Hausordnung vor, wer die Schneeschaufel schwingen muss: Entweder ein eigens beauftragter Winterdienst, die Bewohner selbst im abwechselnden Schichtdienst oder der arme Teufel, der im Erdgeschoss wohnt.
Rutscht ein Passant auf einem vereisten oder schneebedeckten Trottoir aus, kann er Schadensersatzforderungen geltend machen. Für Hausbesitzer ohne private Haftpflichtversicherung kann es dann teuer werden.
(jt/MC/L'essentiel)
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