Unterschrift fehltÖsterreich muss den Impfpflicht-Start verschieben
Eigentlich wollte Österreich die Impfpflicht ab dem 1. Februar einführen. Noch fehlt jedoch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Am Freitag soll es jedoch so weit sein.

Nach zweieinhalb Monaten ist der Lockdown für Ungeimpfte in Österreich seit Montag wieder aufgehoben. Viel mehr zu reden gibt in unserem östlichen Nachbarland jedoch die allgemeine Impfpflicht für Personen ab 18 Jahren, die eigentlich am 1. Februar hätte eingeführt werden sollen. Impfverweigerern drohen hohe Geldstrafen, die bei einer nachgeholten Immunisierung binnen zwei Wochen aufgehoben werden.Das Vorhaben der österreichischen Regierung verzögert sich jedoch. Der Grund: zwar hat der Nationalrat die Impfpflicht mit haushoher Mehrheit abgesegnet, damit ist die parlamentarische Gesetzgebungsprozess aber noch nicht abgeschlossen. Bevor Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Impfpflicht mit seiner Unterschrift besiegeln kann, muss erst noch der Bundesrat darüber abstimmen. Das Gremium tagt jedoch erst am Donnerstag, dem 3. Februar. Am 4. Februar also soll die Impfpflicht definitiv in Kraft treten. Damit wäre Österreich das erste Land der Europäischen Union, dass eine allgemeine Impfpflicht einführt. Selbst weltweit ist die Alpenrepublik damit noch eine Ausnahme.
Auf die Schonfrist folgen Geldstrafen
Bei der Umsetzung gewährt Österreich seinen Bürgerinnen und Bürgern eine Art Schonfrist. «In dieser Anfangsphase bekommen alle Personen, bei denen noch eine Corona-Impfung ausständig ist, die Gelegenheit, der Impfpflicht nachzukommen», zitiert «Heute» das Gesundheitsministerium. In der sogenannten Phase 2 könnte es dann aber teuer werden. Diese Phase gilt ab 15. März bis zum Tag der Erstimpfung. Ab dann wird die Einhaltung der Impfpflicht durch die Polizei flächendeckend kontrolliert und Verstöße der Bezirksbehörde angezeigt. Diese leitet in der Folge ein Verfahren wegen einer Verwaltungsübertretung ein. Die folgende Strafverfügung geht in eine Höhe von bis zu 600 Euro.Im ursprünglichen Entwurf sollte eigentlich ab 15. März automatisiert anhand des Impfregisters Strafen ausstellen, dieser umstrittene Mechanismus ist aber auf die lange Bank geschoben worden und soll nun erst mit Phase 3 eingeführt werden. Das genaue Datum ist noch unbekannt, die Notwendigkeit soll erst im Sommer evaluiert werden.
(L'essentiel/AFP/Heute.at/job)