In Luxemburg – Onlinehändler müssen weiter nicht ins Ausland liefern

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In LuxemburgOnlinehändler müssen weiter nicht ins Ausland liefern

LUXEMBURG – Die Chambermitglieder entscheiden am Mittwoch über ein Gesetz, das Geoblocking bei Online-Käufen nur unzureichend beseitigt – womit sie alles andere als zufrieden sind.

Wer Online kauft, sollte sich weiterhin gut anschauen, wohin die Waren geliefert werden können.

Wer Online kauft, sollte sich weiterhin gut anschauen, wohin die Waren geliefert werden können.

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Keine leichte Entscheidung für die Abgeordneten der Chamber: Am Mittwoch werden sie für ein Gesetz zur Abschaffung des Geoblockings für Online-Läufe in der EU stimmen – wenn auch nur widerwillig. Widerwillig, da Luxemburg der Ansicht ist, dass die europäische Verordnung, die am 3. Dezember vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, nicht ausreichend ist.

Auf der einen Seite sollen Restriktionen wegfallen, die von Online-Shoppingseiten aufgrund von Nationalitäten der Käufer, ihres Wohnsitzes oder eines Anbindungsortes auferlegt wurden. Auf der anderen Seite sind Fragen zu Übertragungsrechten von Sportveranstaltungen und E-Books noch nicht gelöst. Auch beim Thema Lieferung gibt es noch Schwierigkeiten. Denn Online-Händler sind nach wie vor nicht verpflichtet, ins Ausland zu liefern.

Verordnung hat nur begrenzte Wirkung

Die Haltung der Regierung zu dem Thema ist klar: «Trotz ihres ehrgeizigen Ziels dürfte die Verordnung einen recht begrenzten Wirkungsbereich behalten, da die Lieferung von Waren und der Zugang zu digitalen Inhalten – wie Filmen oder auch Musik – noch nicht berücksichtigt sind.»

Am Mittwoch werden die Chambermitglieder daher über einen Text abstimmen, den sie nur teilweise billigen können.

(Patrick Théry/L'essentiel)

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