«Teufel in Menschengestalt» – Pfleger ermordete seine Opfer aus Bequemlichkeit

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«Teufel in Menschengestalt»Pfleger ermordete seine Opfer aus Bequemlichkeit

Ein Hilfspfleger soll in Deutschland die Menschen umgebracht haben, denen er eigentlich helfen sollte. Das Landgericht München hat nun das Urteil in dem Fall gesprochen.

Der wegen sechsfachen Mordes Angeklagte soll seinen Patienten Insulin gespritzt haben, das in Überdosis verabreicht tödlich sein kann.

Der wegen sechsfachen Mordes Angeklagte soll seinen Patienten Insulin gespritzt haben, das in Überdosis verabreicht tödlich sein kann.

Sven Hoppe

Grzegorz W. verzieht keine Miene, als das Gericht am Mittwoch das Urteil verkündet: Lebenslange Haft wegen dreifachen Mordes, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung. Höchststrafe. Der kleine, schwere Mann nimmt all das völlig regungslos hin – so unbeteiligt, wie er den ganzen Prozess über schien. So, als gehe ihn das alles gar nichts an. Dabei stellt das Gericht fest, dass er das ist, als was die Staatsanwaltschaft ihn bezeichnet hat: ein Serienmörder, der möglicherweise noch mehr Menschen auf dem Gewissen hat als die drei, für deren Morde er nun verurteilt wurde.

«Jeder weiß aus eigener leidvoller Erfahrung, wie schmerzlich es ist, einen Angehörigen zu verlieren», sagt die Vorsitzende Richterin. In den Mordfällen hätten die Trauernden darüber hinaus noch feststellen müssen, dass ihre Angehörigen «nicht etwa friedlich eingeschlafen» seien, sondern getötet wurden.

« Bestialische Morde »

Nach einem 120-stündigen Pflegekurs war der gelernte Schlosser und Mechaniker von Mai 2015 an laut Anklage in mehreren Haushalten in Deutschland als Hilfspfleger tätig – zuständig für die 24-Stunden-Betreuung alter Menschen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er seinen pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten Insulin gespritzt hat, das in Überdosis verabreicht tödlich sein kann. Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er – im Gegensatz zu seinen Opfern – Diabetiker ist. «Bestialische Morde» nannte der 38 Jahre alte Pole selbst seine Taten.

Die Staatsanwaltschaft nennt als Motiv im Wesentlichen Bequemlichkeit. Der Angeklagte habe beispielsweise keine Lust gehabt, sich nachts um seine Patienten zu kümmern – oder er habe in Ruhe stehlen wollen. Einmal, so steht es in der Anklage, soll er nach dem Tod eines seiner mutmaßlichen Opfer gefragt haben, ob er dessen Handy und Wertsachen haben könnte – «da der Geschädigte diese ja nun nicht mehr benötigen würde». Demnach stahl er Wertsachen, Geld, Wein, Waschmittel, Toilettenpapier, Klobürsten.

Die «Vielzahl der Verhandlungsvorwürfe» und der «Gesamteindruck» vom Angeklagten hätten das Gericht dazu bewogen, die Sicherungsverwahrung zu verhängen, sagt Ehrl. «Todesengel» oder «Teufel in Menschengestalt» hatten Nebenkläger den Hilfspfleger genannt. Die Verteidigung hatte dem wenig entgegen zu setzen, forderte in ihrem Schlussplädoyer lediglich ein «sachgerechtes Urteil».

(L'essentiel/dpa)

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