Bericht veröffentlichtRechnungshof stellt Adem mieses Zeugnis aus
LUXEMBURG - Der Arbeitsagentur fehle es unter anderem an geeignetem Personal, um Betroffene besser zu betreuen. Der Rechnungshof hält aber noch mehr Kritik bereit.

Die Arbeitslosenagentur ADEM wird im aktuellen Bericht des Rechnungshofes stark kritisiert. Foto: Editpress
Arbeitslose werden von der Arbeitslosenagentur Adem nicht richtig betreut. Das ist eines der Ergebnisse, zu dem der Rechnungshof in einem am Montag veröffentlichten Bericht kommt. Die Einrichtung kritisiert etwa die Umsetzung des Abkommens der «collaboration individualisée». Es sei unklar, wann es umfassend ausgeweitet werde. Das Abkommen ist in einem Gesetz von 2006 festgeschrieben. Es sei aber «unbeachtet und lediglich Objekt von Pilotprojekten geblieben», schreibt der Rechnungshof.
Dabei seien die Ergebnisse aus der Agentur von Wasserbillig, wo das Abkommen seit September 2003 getestet werde, «ermutigend». In der Agentur der Kommune wird ein Drittel der Arbeitssuchenden im «Parcours personnalisé» betreut: Die Betreuer des Pilotprojektes haben jeder 100 Kunden zu vermitteln, von den anderen Beamten muss sich jeder um 400 Arbeitslose kümmern. So stellt sich die Frage, warum diese Arbeitsweise des Pilotprojktes nicht auf alle Fälle übernommen wird. Laut dem Bericht des Rechnungshofes «verfügt die ADEM nicht über ausreichend spezialisierte Beamte, die alle Arbeitslose mit Bedarf an persönlicher Betreuung begleiten können». In den Agenturen von Differdingen und Düdelingen habe es Ende Juni, zum Zeitpunkt der Untersuchung für den Bericht, gar keine speziell für die «collaboration individualisée» geschulten Beamte gegeben. In beiden Agenturen solle eine Fachkraft eingesetzt werden, fordert der Rechnungshof.
«Personalknappheit gefährdet Ziele»
Die Verantwortlichen der Adem haben bei der Vorstellung des Berichtes auf die Kritik reagiert. Sie erklärten den Rechnungsprüfern, dass das Abkommen «Schritt für Schritt» ausgeweitet und mit der Zeit jedem Arbeitssuchenden angeboten werde. Das solle nicht mehr aufgeschoben werden.
Der Rechnungshof zeigte sich auch in bezug auf das persönliche Jugend-Coachings beunruhigt. Werde dieses Verfahren umgesetzt, trage dies nur noch mehr dazu bei, «die Personalknappheit bei der Adem zu betonen und die Umsetzung der Ziele zu gefährden». Probleme, die der Rechnungshof bereits 2011 in einem Bericht benannt hatte.
«Wiederbeschäftigungs-Zuschuss zielgerichteter vergeben»
Ebenfalls nicht zufrieden ist der Rechnungshof mit dem Wiederbeschäftigungs-Zuschuss. Dieser garantiert einem Arbeitslosen 90 Prozent seines ehemaligen Gehaltes, wenn er eine weniger gut bezahlte Stelle annimmt. «Diese Maßnahme muss gezielter auf die jeweilige Situation des Arbeitssuchenden angewandt werden». Nach Angaben des Berichtes, sei 2011 ein Gesetzestext zur Verbesserung in Vorbereitung gegeben worden. Der Text werde aber bereits seit zweieinhalb Jahren überarbeitet, merkten die Vertreter des Rechnungshofes ironisch an. Auf eine Anfrage von L'essentiel zu diesem Thema haben die Adem-Beamten bisher noch nicht geantwortet.
(Jérôme Wiss/L'essentiel)