Rheinland-PfalzEhepaar wird nach Tod von Tochter angeklagt
LANDAU – Eine 39 Jahre alte Frau stirbt schwer krank – hat fahrlässiges Handeln ihrer Familie dazu beigetragen? Das soll ein Prozess klären.
Weil sie für ihre 39-jährige, schwer erkrankte Tochter keine ärztliche Hilfe geholt haben, müssen sich Vater und Stiefmutter seit Montag vor dem Landgericht im pfälzischen Landau verantworten. Den beiden Angeklagten wird unter anderem fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Ein Sachverständiger sagte zum Prozessauftakt mit Verweis auf den Obduktionsbericht, die Frau sei zum Todeszeitpunkt im Februar 2022 in Vollmersweiler (Kreis Germersheim) ausgezehrt und abgemagert gewesen. «Am Tag vorher hätte ein Arzt vermutlich noch helfen können, am Sterbetag möglicherweise noch.»
Bei der Obduktion wurden demnach eine Oberschenkel- und Venenthrombose sowie eine Lungenembolie, eine eitrige Bronchitis und Flüssigkeitsmangel festgestellt. Die Frau wog zum Todeszeitpunkt etwa 45 Kilogramm bei einer Körpergröße von rund 1,60 Meter. «Sie hatte keine Reserven mehr», sagte der Experte. «Man kann davon ausgehen, dass man das zumindest am letzten Tag hätte erkennen können.»
Vater und Stiefmutter teilten durch ihre Verteidiger mit, keine Angaben machen zu wollen. Dem 73 Jahre alten Landwirt und der gut 20 Jahre jüngeren Verkäuferin wird unter anderem im Tatzeitraum Dezember 2021 bis Februar 2022 fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Der Vater wird zudem beschuldigt, seine psychisch und körperlich kranke Tochter in ihrem Zimmer dreimal mit einem ledernen Katzenhalsband und Spanngurten ans Bett gefesselt zu haben. Der Vorwurf lautet auf Freiheitsberaubung.
«Zustand zunehmend lebensbedrohlich»
Am ersten Prozesstag in Saal 309 waren auf einem Bildschirm mehrere Fotos des Zimmers der Tochter und auch von der Auffindesituation des Leichnams zu sehen. In dem kleinen, schlicht eingerichteten Raum im ersten Stock lag die Tote in Rückenlage auf dem Bett. Unter anderem wurden ältere Blutergüsse an Armen und Beinen festgestellt – möglicherweise von festen Handgriffen, wie der Sachverständige meinte. Ein Bruder des Angeklagten sowie eine weitere Tochter, die beide als Zeugen geladen waren, wollten am Montag nicht aussagen.
Der Anklageschrift zufolge hätte dem Vater bewusst sein müssen, dass er nicht berechtigt gewesen sei, seine Tochter so zu behandeln, hieß es. Vater und Stiefmutter hätten sich zwar um die Frau gekümmert, ihnen hätte aber bewusst sein müssen, dass sie sich in einem zunehmend lebensbedrohlichen Zustand befinde.
Der Staatsanwaltschaft zufolge war es einige Monate vor dem Tod der Frau zu «psychischen Auffälligkeiten» gekommen. Die Behörde geht aufgrund der Ermittlungen davon aus, dass die Tochter keine ärztliche Behandlung gewollt habe. Bis Juni sind weitere Termine vorgesehen.
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