Homo-Adoption«Schutz fir d'Kand» zieht vor Verwaltungsgericht
LUXEMBURG - Im Juni war die Petition von «Schutz fir d'Kand» gegen Homo-Ehe von der Chamber nicht zugelassen worden - jetzt klagt die konservative Organisation dagegen.

Laut «Schutz fir d'Kand» bedrohen gleichgeschlechtliche Ehen die Grundrechte von Kindern.
DPA«Schutz fir d'Kand» hat sich den Kampf gegen Homo-Ehe und das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare auf die Fahnen geschrieben. Dazu hat die erst im Frühjahr dieses Jahres gegründete Organisation auch eine Petition einreichen wollen - doch die wurde von der Chamber im Juni verworfen. Die Begründung des Parlaments: Viele der geleisteten Unterschriften seien nicht online validiert worden.
Die konservative Vereinigung hat gegen diesen Beschluss offenbar schon am 12. September Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Laut einer Pressemitteilung von Sonntag führt «Schutz fir d'Kand» an, dass das Parlament durch die Zurückweisung die Rechte der Menschen verletze, die das Internet nicht nutzen würden und nur händisch auf eine Unterschriftenliste unterzeichnen könnten.
Beim Thema Homo-Ehe beharrt die Organisation weiter auf ihrem Standpunkt. Demnach würden durch die gleichgeschlechtliche Ehe und die Adoptionserlaubnis für Homosexuelle Paare Grundrechte von Kindern verletzt.
(sen/L'essentiel)