Asylanträge – «Sie ist gegangen und weiß nicht wohin»

Publiziert

Asylanträge«Sie ist gegangen und weiß nicht wohin»

LUXEMBURG – Außenminister Jean Asselborn erklärte am Freitag, warum das Großherzogtum zwei asylsuchenden Frauen den internationalen Schutz verweigert.

Die beiden Frauen mussten in ihren jeweiligen Heimatländern durch die Hölle gehen.

Die beiden Frauen mussten in ihren jeweiligen Heimatländern durch die Hölle gehen.

Die Geschichte handelt von zwei «Überlebenden», wie sie vom luxemburgischen Hilfsverein Passerell genannt werden. Die eine Frau kommt aus Somalia und wurde im Alter von 13 Jahren vergewaltigt. Als sie danach von ihrem Ehemann verstoßen wurde, drohte man ihr mit Steinigung. Die zweite Frau kommt aus Eritrea und wurde in ihrem Heimatland gefoltert und vergewaltigt.

Beide Frauen kamen im Rahmen der Migrationswelle nach Luxemburg. Sie werden jedoch nicht vom Großherzogtum aufgenommen, da Luxemburg sich «nicht bereit erklärt, diese beide Frauen und ihre Kinder zu schützen», erklärt Passerell .

«Die Schweiz wird sie und ihre Tochter in ihr Land ausweisen»

Beide Frauen wurden bereits in der Schweiz abgewiesen. Die Somalierin hatte zuvor Schutz in Italien erhalten – einem Land, in dem sie «auf der Straße lebte». Aus Angst, diese Hölle nochmal durchmachen zu müssen, habe die junge Frau mit ihrem Kind nun entschieden, Luxemburg zu verlassen, «ohne zu wissen, wohin sie gehen soll».

Die Eritreerin hingegen wurde über ihre Übersiedlung in die Schweiz informiert. Laut Passerell sollen sie und ihre Tochter von dort aus in ihr Heimatland ausgewiesen werden. Der Verband verurteilt «die endlose Brutalität, die diese Menschen auf ihrer Reise durchmachen müssen» und fordert deshalb Luxemburg dazu auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

«Die italienischen Behörden haben Garantien gegeben»

Am Freitag äußerte sich Außenminister Jean Asselborn über beide Fälle. Laut des Ministeriums wurde der Antrag der Somalierin als «unzulässig» eingestuft, da Italien die Frau bereits offiziell als Flüchtling anerkannt habe.

«Die italienischen Behörden haben die notwendigen Garantien für die Bereitstellung einer angemessenen Wohnung bei ihrer Ankunft gegeben», versichert das Ministerium und erklärt, dass «die Gewährung von internationalem Schutz dem Begünstigten nicht automatisch das Recht verleiht, sich in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen».

Eritreer an der Spitze der Asylanträge

Mit einem ähnlichen Argument erklärte der Minister, warum der Eritreerin dieser Schutz verweigert wurde. Mit anderen Worten: Luxemburg schließt sich der Meinung der Schweiz an. In diesem Fall und im Rahmen des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens sei Luxemburg der Ansicht, dass die Schweizer Behörden ihre Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt erfüllt haben und dass es den luxemburgischen Behörden nicht zustehe, ihre Entscheidung in Frage zu stellen, so das Ministerium.

«Kein EU-Staat organisiert Zwangsrückführungen nach Eritrea», so Asselborn. Seit dem Beginn der Flüchtlingswelle stellen die Eritreer in Luxemburg die meisten Asylbewerber. Nach den letzten Zahlen kamen von den insgesamt 56 Asylbewerber im Mai 2019 25 aus Eritrea. Das ostafrikanische Land gehört zu den Ländern, in denen die Menschenrechte am wenigsten eingehalten werden.

(Thomas Holzer/L'essentiel)

Deine Meinung zählt