In UnterhosenSo kam der Irre in Merkels Jet
Sicherheitsleck in Deutschland: Im Juli 2013 stieg ein geistig Verwirrter in Angela Merkels Jet. Die nun vorliegende Anklageschrift zeigt, wie einfach das war.

Für die Bewachung des Kanzlerjets vom Typ Airbus A319CJ ist die Bundeswehr zuständig.
Angela Merkel ist die am besten geschützte Person Deutschlands. Trotzdem gelangte ein Mann am 25. Juli des vergangenen Jahres ohne gültigen Dienstausweis an Bord des Kanzlerjets. Nun findet der Prozess gegen den Deutsch-Türken Volkan T. statt, die Anklageschrift enthüllt die Details.
Laut Focus Online hatte sich der Bodybuilder als Soldat ausgegeben und konnte nur mit einem Personalausweis das Gelände des Flughafens Köln/Bonn betreten. Der offenbar geistig verwirrte Mann ging zum Kanzlerjet, ein Airbus A319CJ, zog sich bis auf die Unterhosen aus und legte Kleidung und ein Päckchen Marihuana auf den Boden.
Maschine startklar gemacht
Danach entfernte der damals 24-Jährige die Abdeckung der Triebwerke – und löste dabei versehentlich die Notrutsche aus. Er kletterte auf eine Tragfläche des Flugzeugs, stieg durch den Notausstieg ins Innere und verschloss die Tür von innen.
Sodann begab sich der Eindringling ins Cockpit, setzte sich die Kopfhörer auf und machte die Maschine startklar. Das dafür notwendige Wissen soll er sich mit Flugzeugsimulatoren im Internet angeeignet haben. Nur weil der Jet von der Hauptbatterie abgeklemmt war, konnte er ihn nicht starten.
Nickerchen im Kanzler-Bett
Um 20.48 Uhr setzte er einen Notruf ab, versehentlich, wie es in der Anklageschrift weiter heißt. Fast drei Stunden später stürmte eine Spezialeinheit die Maschine und nahm den Mann fest. Ein Kinderspiel – lag dieser doch zugedröhnt und fest schlafend im Bett der Kanzlerin. Er wurde in eine Psychiatrie eingewiesen.
Die an sich harmlose Geschichte zeigt die erschreckenden Sicherheitslücken bei der Bewachung des Kanzlerjets auf. Etwa, dass der Unbekannte ohne entsprechende Ausweispapiere auf das Gelände konnte. Oder dass die Sicherheitssensoren am Boden offenbar abgeschaltet waren und der Sicherheitszaun nur teilweise mit Kameras bestückt war. Für die Bewachung ist die Bundeswehr zuständig.
Der heute 25-Jährige muss sich jetzt wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vor Gericht verantworten. Außerdem soll er für einen Schaden von exakt 59'485 Euro geradestehen: Teile der linken Tragfläche mussten neu lackiert sowie die Notrutsche und der Teppich ausgetauscht werden.
(L'essentiel Online/kmo)