US-Militärs richten über Tod bei Kirmesfeier

Publiziert

SpangdahlemUS-Militärs richten über Tod bei Kirmesfeier

Es ist ein anderer Mordprozess als in Deutschland üblich. Nach US-amerikanischem Militärgesetz wird über ein Tötungsdelikt auf einem Volksfest verhandelt. Alkohol spielt dabei eine wichtige Rolle.

Prozesse vor US-Militärgerichten in Deutschland sind selten. In Spangdahlem waren es im vergangenen Jahr vier, in Ramstein fünf Verfahren.

Prozesse vor US-Militärgerichten in Deutschland sind selten. In Spangdahlem waren es im vergangenen Jahr vier, in Ramstein fünf Verfahren.

Harald Tittel/dpa

Eine tödliche Messerattacke auf einen 28-Jährigen vor gut einem Jahr bei einer Kirmes in Wittlich wird ab Montag von einem Militärgericht auf der US-Airbase Spangdahlem in der Eifel aufgearbeitet. Angeklagt ist ein amerikanischer Soldat, der auf dem Militärflugplatz beim Bodenpersonal für Wartung und Transport von Fracht zuständig war. Ihm werden ein «nicht geplanter» Mord, schwere Körperverletzung und Behinderung der Justiz vorgeworfen.

Auf der traditionellen Säubrennerkirmes war es im August 2023 nach deutschen Angaben zu einem Streit zwischen zwei US-Soldaten und dem späteren Opfer gekommen. Bei einem «Gerangel» aus unklaren Gründen sei der 28-Jährige mit dem Messer tödlich verletzt worden. Die Strafverfolgung wurde gemäß einem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von den deutschen Behörden an die US-Militärjustiz abgegeben.

Dem angeklagten 26-Jährigen, der den drittniedrigsten Dienstgrad der US-Luftwaffe hat, droht bei einem Schuldspruch lebenslange Haft. Zudem werde er dann unehrenhaft aus dem Militär entlassen, hieß es. Der zweite Soldat sei durch eine Disziplinarmaßnahme bereits bestraft worden, sagte eine Sprecherin der Airbase.

«Solche Prozesse sind nicht alltäglich», sagt Ron-Jo Koenen vom Lehrstuhl für deutsches und europäisches Strafrecht an der Universität Trier. Die «Grobstruktur» des Prozesses sei deutschen Verfahren ähnlich: Es gebe eine Eröffnung, eine Beweisaufnahme und ein Urteil nach vorangegangenen Plädoyers. «Aber die Einzelheiten sind doch sehr unterschiedlich und das Verfahren als solches ist von einem anderen Klima geprägt», sagt der wissenschaftliche Mitarbeiter.

Ein wesentlicher Unterschied sei, «dass wir hier eine Ad hoc Gerichtsbarkeit haben: Wir haben hier kein ständig tagendes Gericht, sondern das Gericht wird in seiner jeweiligen Zusammensetzung speziell nur für dieses Verfahren einberufen». Und dann gebe es in der Regel noch eine Jury aus Geschworenen.

Wenn die Todesstrafe im Raum gestanden hätte, hätte das Verfahren nicht in Deutschland stattfinden dürfen, sondern in die USA verlegt werden müssen, erklärt Koenen. Er ging davon aus, dass der Angeklagte im Fall einer Verurteilung «höchstwahrscheinlich in ein Gefängnis nach Amerika ausgeflogen» werde.

Folgst Du uns schon auf WhatsApp?

Abonniere unseren Kanal, aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine News-Übersicht sowie spannende Storys und Unterhaltung zum Feierabend.

(DPA)

Deine Meinung zählt

0 Kommentare
Kommentarfunktion geschlossen