EU-ParlamentSpeicherung von Passagier-Daten gebremst
Wann und wie lange dürfen Fahnder die Daten von Fluggästen auswerten? Über diese Frage streitet die EU seit Jahren. Im Europaparlament formiert sich Widerstand.

Mit einer EU-Richtlinie könnten die Staaten bis zu 40 Daten über Flugreisende speichern.
Das Europaparlament blockiert den umstrittenen Zugriff von Polizeifahndern auf die Daten von Fluggästen. Der Innenausschuss lehnte am Mittwoch mit einer Mehrheit von Grünen, Sozialdemokraten, Linken und Liberalen die geplante EU-Richtlinie zur Verwendung von Fluggastdaten ab.
Die Abgeordneten wandten sich gegen einen Vorschlag der EU-Kommission, Daten von Passagieren, die in die EU ein- oder ausreisen, zentral bis zu fünf Jahre lang zu speichern. Die Polizeibehörden der Länder sollten die Angaben im Kampf gegen Terrorismus und Schwerverbrechen nutzen können. Dazu zählen 19 Daten, wie Name, Adresse, Sitzplatz- und Kreditkartennummer oder Essenswünsche. Innereuropäische Flüge sollten nicht betroffen sein.
Europäisches Pendant zu Abkommen mit USA
Nach dem Votum des Ausschusses wird der Kommissionsvorschlag nun an ein internes Gremium des EU-Parlaments verwiesen, das klären soll, ob es doch noch eine Abstimmung im Straßburger Plenum gibt. Das hatten Konservative und Christdemokraten beantragt, die für die Pläne waren.
Das PNR-Richtlinie (Passenger Name Records) ist das europäische Pendant zu einem Abkommen mit den USA, die Europas Fluglinien verpflichtet, die Daten für alle US-Flüge an die amerikanischen Behörden weiterzugeben. Dieses Abkommen ist seit 2012 in Kraft, nachdem das EU-Parlament trotz Bedenken schließlich doch noch grünes Licht gegeben hatte.
«Bürger pauschal unter Generalverdacht gestellt»
Die EU-Richtlinie soll nun regeln, wie Europas Strafverfolgungsbehörden mit solchen Daten umgehen können. Die Fluggesellschaften sollten verpflichtet werden, die Daten, die sie bei der Flugbuchung abfragen, an Registerstellen in der EU zu melden.
Datenschützer laufen Sturm gegen solche Pläne. Die Gegner im Parlament bezweifelten, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und wirklich notwendig seien. Die SPD-Innenexpertin Birgit Sippel sprach von Datensammelwut und sagte: «Die Richtlinie hätte die Bürger pauschal unter Generalverdacht gestellt, ohne dass ein Mehrwert erkennbar ist.» Der Nutzen des Systems sei fraglich.
Zentral speichern?
Der Grünen-Europaparlamentarier Jan Philipp Albrecht sagte zur Entscheidung des Ausschusses: «Das ist eine gute Nachricht für den europäischen Rechtsstaat und für die Bürgerrechte.» Das Kommissionsvorhaben sei nun «politisch begraben». Dagegen kritisierte der CSU-Abgeordnete Manfred Weber die Entscheidung mit den Worten: «Durch die Ablehnung wird der Datenschutz für die Bürger schlechter.»
Umstritten war auch, ob die Daten zentral oder in den Mitgliedsstaaten erfasst werden sollten. Zudem wird darum gestritten, ob die Fahnder nur bei schweren Straftaten oder bei schweren grenzüberschreitenden Straftaten darauf zugreifen dürften.
(L'essentiel Online/dpa)