Frëndeskreess – Staatsanwaltschaft verzichtet auf Berufung

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FrëndeskreessStaatsanwaltschaft verzichtet auf Berufung

LUXEMBURG – Im CSV-Frëndeskreess-Prozess geht die Staatsanwaltschaft nicht in Berufung, teilt sie am Donnerstagnachmittag mit. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Das Gericht folgte im Prozess am 9. Dezember nicht der Auffassung der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht folgte im Prozess am 9. Dezember nicht der Auffassung der Staatsanwaltschaft.

© Editpress/fabrizio Pizzolante

Die Luxemburger Staatsanwaltschaft geht im CSV-Frëndeskreess-Prozess nicht in Berufung, wie sie in einer Mitteilung am Donnerstagnachmittag schreibt. Der Freispruch des früheren Parteipräsidenten Frank Engel und der Mitangeklagten ist damit rechtskräftig.

Insgesamt sieben Personen waren im Rahmen eines Arbeitsvertrags mit dem CSV-Frëndeskrees, den Engel ohne das Wissen der Partei abgeschlossen hatte, von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden. Das Gericht hat sie am 9. Dezember freigesprochen.

(mei/L'essentiel)

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