Asylantrag in LuxemburgStatt Linderung durch OP: Junge wird abgeschoben
LUXEMBURG - Ein taubstummer Junge wartet auf seine Operation, doch bevor es soweit ist, droht die Abschiebung. Déi Lenk fragt die Politik nach einer Lösung.

Nicht nur dem vierjährigen taubstummen Jungen droht die Abschiebung, auch einigen Schülern des Lycée Technique du Centre (LTC). Foto: Editpress
Das Schicksal eines vierjährigen, taubstummen Jungen beschäftigt derzeit den Abgeordneten Serge Urbany (déi Lenk). Der Junge soll mit seinen Eltern und sieben anderen Familien wieder in die Herkunftsländer nach Albanien und Montenegro abgeschoben werden. Weil für den Jungen eine Operation in Luxemburg geplant ist, hatten die Eltern eine Ausnahmegenehmigung aus gesundheitlichen Gründen gestellt. Obwohl eine Antwort auf den Antrag noch aussteht, sind die Asylanträge bereits abgelehnt. Nach Informationen von Urbany befindet sich die Familie im Rückführungszentrum. Im Zusammenhang mit der geplanten Abschiebung war dem Bildungsministerium vergangene Woche bereits ein Protestschreiben auf den Schreibtisch geflattert. Nicht von den Eltern des Jungen, sondern vom Lycée Technique du Centre (LTC). Die Schule ist geschockt, weil Kinder der anderen sieben Familien mitten im Schuljahr aus den Klassen genommen werden.
Im Fall des staubstummen Jungen richtet der Abgeordnete Serge Urbany eine parlamentarische Anfrage an Außenminister Jean Asselborn, der für die Einwanderungsbehörde zuständig ist. Eigentlich kann die Aufschiebung einer Rückführung bis zu sechs Monate betragen, verlängert werden darf sie maximal für zwei Jahre. So hält es seit 2008 der Artikel 131 fest. Allerdings beklagt der Abgeordnete, dass Asylbewerber oft abgeschoben werden, bevor es eine Antwort auf ihren Ausnahmeantrag gibt.
Asylanträge sind rechtswirksam
Urbany will wissen, ob der Fall des Jungen eine rechtliche Grauzone ist, oder ob es auch ein Gesetz gibt oder geben soll, welches Fälle mit gesundheitlichen Aspekten besser regelt. Zudem fragt der Abgeordnete, wie lange die durchschnittliche Bearbeitung einer solchen Ausnahmeregelung dauert. Interessant ist für Urbany außerdem, wie viele Personen in den vergangenen zehn Jahren in einer ähnlichen Lage wie der taubstumme Junge waren.
Zur geplanten Abschiebung der acht Familien hatte Außenminister Asselborn vergangene Woche angemerkt, dass die Einwanderungsgesetze eingehalten werden müssen. Die Asylanträge sind rechtswirksam abgelehnt: «Wenn wir Asylbewerber aus Albanien oder Montenegro aufnehmen, die beide EU-Beitrittskandidaten sind, haben wir bald keinen Platz mehr für jene, die es wirklich brauchen, etwa aus Syrien oder Afrika», hatte Asselborn erklärt.
(sop/L'essentiel)