In Luxemburg – Studienjahre können schon für die Rente zählen

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In LuxemburgStudienjahre können schon für die Rente zählen

LUXEMBURG – Ausbildungs- und Studienjahre können zur Berechnung der Pension anerkannt werden.

Derzeit werden die Studienjahre zwischen dem 18. und 27. Lebensjahre bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre berücksichtigt.

Derzeit werden die Studienjahre zwischen dem 18. und 27. Lebensjahre bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre berücksichtigt.

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Als Student denkt man an alles andere als an die Pension. Dennoch können die Studienjahre bei der Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre berücksichtigt werden. Wer studiert hat, kann nämlich die Zahl der Studienjahre den tatsächlichen Beitragsjahren hinzurechnen, um den Rentenanspruch zeitlich vorzuziehen.

Aber Achtung: Nur die Studienjahre zwischen dem 18. und 27. Lebensjahre werden berücksichtigt – ganz gleich, ob das Studium in Luxemburg oder im Ausland stattfand. Auch ein Praktikum oder ein Freiwilligendienst kann berücksichtigt werden, vorausgesetzt, dass der Versicherte einen Praktikumszeugnis nachweisen kann.

Nachweisdokumente gut aufbewahren

Studenten aufgepasst! Zeugnisse und Diplome sollten auf jeden Fall gut aufbewahrt werden. Es sei jedoch nicht notwendig, sie bereits zum Zeitpunkt des Studiums an die Nationale Rentenversicherung (CNAP) zu schicken, so Annick Bastian vom Ministerium für soziale Sicherheit. «Die Beurteilung, ob die Zeiten berücksichtigt werden oder nicht, erfolgt zum Zeitpunkt des Rentenantrags unter den geltenden gesetzlichen Bedingungen», ergänzt sie.

Derzeit können die Studienjahre für die reguläre Pensionierung im Alter von 65 Jahren (gesetzliches Renteneintrittsalter) und für die vorgezogene Rente im Alter von 60 Jahren berücksichtigt werden. Dazu muss der Versicherte 480 Monate (40 Jahre) an Beitragszeiten in der Pflichtversicherung nachweisen können.

(Séverine Goffin/L'essentiel)

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