Rheinland-Pfalz: Trierer Amokfahrer zu lebenslanger Haft und Unterbringung in Psychiatrie verurteilt

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Rheinland-PfalzTrierer Amokfahrer zu lebenslanger Haft und Unterbringung in Psychiatrie verurteilt

TRIER – Der Angeklagte im Prozess um die tödliche Amokfahrt in der Trierer Fußgängerzone ist ein Urteil gefallen. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte bei dem Mann paranoide Schizophrenie diagnostiziert.

Vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie gefordert.

Vergangene Woche hatte die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie gefordert.

Harald Tittel/dpa

Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in der westdeutschen Stadt Trier ist der Angeklagte am Dienstag wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Trier stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Mann wurde beschuldigt, am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit seinem Geländewagen mit hohem Tempo durch die Fußgängerzone gerast zu sein, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Bei der Tat starben fünf Menschen, darunter ein Baby. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Deutschen fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen.

Paranoide Schizophrenie

Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der Mann an einer paranoiden Schizophrenie mit bizarren Wahnvorstellungen und ist vermindert schuldfähig. Der gelernte Elektroinstallateur hat den ganzen Prozess über zu den Vorwürfen geschwiegen.

Die Amokfahrt hatte in Trier einen tagelangen Schockzustand und anhaltende Trauer ausgelöst. Auch deutschlandweit war das Entsetzen groß.

(dpa )

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