PolizeinotstandVersammlungsverbot in Heidenau rechstwidrig
Die sächsische Polizei wollte für das Wochenende ein Versammlungsverbot in Heidenau erwirken. Man sah sich außer Stande für Sicherheit zu sorgen, doch das Verbot ist rechtswidrig.

Polizisten bewachen am 23.08.2015 die Einfahrt zum Parkplatz vor dem ehemaligen Praktiker-Baumarkt in Heidenau (Sachsen), in dem Flüchtlinge untergebracht werden.
DPA/Oliver KilligDas Verwaltungsgericht Dresden hat das Versammlungsverbot nach den Ausschreitungen Rechtsradikaler in Heidenau gekippt. Der polizeiliche Notstand, mit dem es vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das gesamte Wochenende begründet worden war, sei nicht hinreichend vorgetragen und belegt worden, heißt es in einer Eilentscheidung vom Freitag.
Das Verbot hatte eine Woche nach den rechtsradikalen Ausschreitungen in der sächsischen Kleinstadt auch bundesweit für Empörung gesorgt. SPD-Chef und Vizekanzler Sigmar Gabriel äußerte Unverständnis. Die Linke-Bundesvorsitzende Katja Kipping sprach von einem Notstand der Demokratie. Grünen-Chef Cem Özdemir hatte zuvor angekündigt, trotz Verbots in Heidenau auf die Straße zu gehen.
In Heidenau bei Dresden hatte es am vergangenen Wochenende Ausschreitungen von Rechtsradikalen gegeben, die die dortige Unterbringung von Flüchtlingen verhindern wollen. Das Bündnis Dresden Nazifrei wollte an diesem Freitag mit einem großen Willkommensfest für Asylbewerber dagegenhalten. Für den Abend hatten auch rechte Gruppen zu einer Demonstration aufgerufen. Die Polizei sah sich außerstande, die Sicherheit zu garantieren.
Die Allgemeinverfügung, mit der alle Veranstaltungen unter freiem Himmel in Heidenau untersagt worden waren, sei «offensichtlich rechtswidrig», entschieden die Richter und gaben damit einem Eilantrag eines Bürgers statt, der an einer vom Bündnis Dresden Nazifrei angemeldeten Kundgebung teilnehmen wollte. Gegen die Entscheidung der Richter war Beschwerde möglich.
(L'essentiel/dpa)