Rheinland-Pfalz: Verurteilter im «Cophunter»-Prozess steht erneut vor Gericht

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Rheinland-PfalzVerurteilter im «Cophunter»-Prozess steht erneut vor Gericht

BAD/KREUZNACH – Am 8. September wurde ein 56-jähriger Mann wegen des Aufrufs zur tödlichen Jagd auf Polizisten, kurz nach dem Kuseler Doppelmord, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Nun geht er in Berufung.

Kurz nachdem in Kusel zwei junge Polizisten getötet wurden, rief der mittlerweile 56-jährige Volker S. im Internet zu einer tödlichen Jagd auf Polizisten auf.

Kurz nachdem in Kusel zwei junge Polizisten getötet wurden, rief der mittlerweile 56-jährige Volker S. im Internet zu einer tödlichen Jagd auf Polizisten auf.

dpa

Rund sieben Monate nach einem ersten Urteil gegen einen Mann wegen des Aufrufs zur tödlichen Jagd auf Polizisten beschäftigt sich nun das Landgericht Bad Kreuznach mit dem Fall. Die Berufungsverhandlung startete am Dienstag, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. In der Berufungssache sind zunächst noch eine ganze Reihe an Fortsetzungsterminen bis Ende April angesetzt.

Der Angeklagte soll kurz nach dem Doppelmord an zwei Polizisten in der Westpfalz, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, im Februar 2022 in zwei selbstgedrehten Videos unter anderem auf seinem öffentlichen Facebook-Profil die Gründung eines «Cophunter»-Vereins – also eines «Polizistenjäger-Vereins – angekündigt und zu Jagd und Tötung von Polizisten als «Sport» aufgerufen haben. Auch soll er in einer E-Mail an die Polizei in Idar-Oberstein die Morde in der Nähe von Kusel mit den Worten «War das geil» gefeiert und die Opfer als «abgeknallte Pfälzer Ratten» bezeichnet haben.

Das Amtsgericht Idar-Oberstein verurteilte den Mann unter anderem wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis und setzte diese Strafe nicht zur Bewährung aus. Sowohl der Angeklagte als auch die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz legten Berufung ein, so dass das Verfahren beim Landgericht landete.

Bei dem Doppelmord in der Westpfalz war Ende Januar vergangenen Jahres eine Polizeianwärterin (24) und ein Polizeikommissar (29) bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle erschossen worden. Hintergrund soll Jagdwilderei gewesen sein. Der Täter aus dem Saarland war im November 2022 vor dem Landgericht Kaiserslautern zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(DPA)

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