Ausbildung – Weiteres Wirrwarr ums Kindergeld

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AusbildungWeiteres Wirrwarr ums Kindergeld

KANFEN – Wem steht Kindergeld zu und wem nicht? Ein Grenzgänger, dessen Tochter eine Ausbildung zur Pflegerin macht, liegt über die Frage im Clinch mit der Familienkasse.

Im Beruf werden Krankenschwestern ähnlich bezahlt, egal ob sie in Luxemburg oder Frankreich ihre Ausbildung absolviert haben.

Im Beruf werden Krankenschwestern ähnlich bezahlt, egal ob sie in Luxemburg oder Frankreich ihre Ausbildung absolviert haben.

Der französische Grenzgänger Christophe Suss war zuversichtlich, als seine 18-jährige Tochter sich an der Krankenpflegeschule in Metz einschrieb und beim luxemburgischen Staat das Kindergeld beantragte. Schließlich hatte eine Bekannte, deren Kind eine ähnliche Ausbildung in Verdun absolviert, die Beihilfe erhalten.

Nach zwei Monaten und zahlreichen Anrufen bei der Nationalen Kasse für Familienleistungen (CNPF) kam die Entscheidung: Das Kindergeld wurde seiner Tochter verweigert. Der Grund: «Beim Studium ihrer Tochter handelt es sich um ein Hochschulstudium», hieß es von Seiten der Behörde.

Laut Gesetz können Kinder von Grenzgängern unter bestimmten Umständen auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld erhalten und zwar, wenn sie eine Schule besuchen, die dem allgemeinen oder technischen Sekundarunterricht in Luxemburg entspricht. In diesem Fall muss am Ende der Ausbildung zudem ein Abschlusszeugnis stehen, das dem luxemburgischen Abschluss gleichwertig ist.

Zeugnisse nach Ansicht von Familienkasse nicht gleichwertig

Doch die Gleichwertigkeit zwischen dem französischen Diplom (Abitur plus drei Jahre Studium) und dem luxemburgischen (derzeit ein technisches Abitur) zweifelt die CNPF an. «Wir wenden die geltenden Regeln an», verteidigt sich die CNPF. Sollte ein Schüler in Verdun die Hilfen erhalten, könne dies nur auf einem Fehler beruhen.

Eine Frage bleibt: die nach der Höhe des Gehalts von Krankenschwestern und –pflegern. Auf dem Arbeitsmarkt wird das Abschlusszeugnis von Christophes Tochter nicht mehr wiegen als das ihrer Kollegen, die im Großherzogtum ihre Ausbildung genossen haben. Somit kann sie später auch keine höheren Gehaltsforderungen stellen.

L’essentiel Online/Séverine Goffin

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