Zu wenig angemeldet – Zoll stoppt Mann mit 130'000 Euro in der Tasche

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Zu wenig angemeldetZoll stoppt Mann mit 130'000 Euro in der Tasche

TRIER/LUXEMBURG - Ein Deutscher wollte sich ein Luxus-Auto in Luxemburg kaufen, landete dann aber in einer Zoll-Kontrolle. Er hatte 100'000 Euro zu wenig angemeldet.

Die Beamten fanden bei dem Mann insgesamt 130'000 Euro. Er hatte aber nur einen Teil davon beim Zoll angemeldet. (Symbolbild)

Die Beamten fanden bei dem Mann insgesamt 130'000 Euro. Er hatte aber nur einen Teil davon beim Zoll angemeldet. (Symbolbild)

DPA

Wer heimlich mit größeren Geldbeträgen aus Luxemburg ausreisen möchte, der muss mit Konsequenzen rechnen. Diese schmerzliche Erfahrung musste ein Nordrhein-Westfale am vergangenen Donnerstag machen: Der 56-Jährige war mit 130'000 Euro in der Tasche aus dem Großherzogtum ausgereist, wurde aber später im Raum Trier von Beamten des Hauptzollamts Koblenz (Rheinland-Pfalz) gestoppt.

Als ihn die Beamten nach mitgeführten Bargeld fragten, gab er an, dass er 30'000 Euro in seiner Aktentasche habe, die auch ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet waren. Er wolle damit ein Auto in Luxemburg kaufen. Bei einer näheren Kontrolle seines Wagens fanden die Zollermittler jedoch mehrere Inserate von Fahrzeugen, deren Preis über 100'000 Euro lag.

Geldbündel in der Jacke

Nach der Aufforderung, seine Taschen zu entleeren, zog der Mann zum Erstaunen der Beamten zwei Geldbündel von je 50'000 Euro aus der Jacke. Er gab an, dass das Geld aus einer Geldanlage in Luxemburg stamme, die er aufgelöst habe. «Er wollte mit dem Geld ein hochpreisiges Auto in Luxemburg kaufen, hat dann aber doch Abstand von dem Vorhaben genommen», erklärt ein Sprecher des Hauptzollamts in Koblenz auf Nachfrage von L'essentiel.

Die Beamten leiteten gegen den 56-Jährigen ein Verfahren wegen der Falschanmeldung der 130'000 Euro ein. Die Summe durfte er behalten, weil kein Verdacht auf Geldwäsche vorlag.
Allerdings droht ihm nun im Zuge des Verfahrens eine empfindliche Geldstrafe in Höhe von ungefähr 25'000 Euro.

(L'essentiel/jt)

Hintergrund

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Reisende auf Befragen der Kontrollbeamten mitgeführtes Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr anzeigen. Dem Bargeld gleichgestellt sind u.a. Wechsel, Schecks und Wertpapiere.

Unterbleibt diese Anzeige, so muss der Reisende mit einem hohen Bußgeld rechnen. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (Geldwäsche und Finanzierung terroristischer Vereinigungen) und soll zur Verbesserung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.

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