Belgien und Luxemburg – Zusammenarbeit bei der Arzneimittelkontrolle

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Belgien und LuxemburgZusammenarbeit bei der Arzneimittelkontrolle

LUXEMBURG – Am Dienstag haben die Abgeordneten einen Gesetzentwurf diskutiert, der die Zusammenarbeit zwischen Luxemburg und Belgien bei der Arzneimittelkontrolle regeln soll.

Belgische Arzneimittelkontrolleure werden vorübergehend nach Luxemburg entsandt.

Belgische Arzneimittelkontrolleure werden vorübergehend nach Luxemburg entsandt.

AFP

Die belgische Arzneimittelzulassungsbehörde wird belgischen Inspektoren nach Luxemburg entsenden, die die luxemburgischen Teams bei ihren Missionen unterstützen sollen. Dies ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, der den Abgeordneten am Dienstagmorgen auf einer Sitzung des parlamentarischen Gesundheitsausschusses vorgelegt wurde.

Mit dem Text wird ein im Januar vom Großherzogtum und Belgien unterzeichnetes Abkommen ratifiziert. Damit wird es möglich, Arzneimittel während des gesamten Prozesses zu überwachen, von der Herstellung bis zur Vermarktung, einschließlich der Lagerung und eventuellen Verarbeitung.

Die Zusammenarbeit zwischen Luxemburg und Belgien in diesem Bereich wäre jedoch nur vorübergehend. Luxemburg bildet seine eigenen Inspektoren gemäß den geltenden Normen aus und wird ähnliche Strukturen wie die belgischen Behörden aufbauen.

(JW/L'essentiel)

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